Mercedes-Dieselskandal: alles Wissenswerte zum Daimler Abgasskandal
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Darin informieren wir Sie gerne über die Möglichkeiten zu einer Schadensersatzklage für Ihren Mercedes:
Welche Fahrzeuge sind vom Mercedes-Dieselskandal betroffen?
Überblick aktueller Abgasskandal-Fahrzeuge und Rückrufe der Daimler AG
Betroffen sind seit dem verbraucherfreundlichen Paukenschlag des Landesgerichts Stuttgart (Az.: 1 O 248/18) vom 27. Juni 2019 grundsätzlich alle Mercedes-Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 5 und Euro 6. Denn es greift zugunsten der geschädigten Diesel-Käufer eine bahnbrechende Beweislastumkehr. Das heißt, dass Mercedes bzw. die Daimler AG den Gegenbeweis zu erbringen hat, dass die Abgassteuerung des betreffenden Fahrzeugs nicht manipuliert ist.
Vor allem können Schadensersatzansprüche im Mercedes-Abgasskandal gegen die Daimler AG wegen Fahrzeugen der Marke Mercedes von einem Gericht seit dem Urteil des Bundesgerichtshof vom 28. Januar 2020 (Az.: VIII ZR 57/19) nicht mehr einfach als Behauptungen „ins Blaue hinein“ abgewiesen werden. Auch insbesondere dann nicht, wenn kein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) wegen unzulässigen Abschalteinrichtungen vorliegt. Vielmehr sei das Gericht gehalten ein angebotenes Sachverständigengutachten auch einzuholen, weil ansonsten der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör verletzt wird. Das hat der BGH mit Beschluss vom 28. Januar 2020 entschieden (Az.: VIII ZR 57/19). Das vorgenannte BGH-Urteil, für dessen Inhalt in erster und zweiter Instanz die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verantwortlich gewesen ist, stellt einen herausragenden, verbraucherfreundlichen Meilenstein im gesamten Abgasskandal dar.
Die erfolgreiche Durchsetzbarkeit von Schadensersatzansprüchen hat sich auch schon vor dem vorgenannten, bahnbrechenden BGH-Urteil entsprechend bei einem Mercedes C 220 d eines unserer Mandanten gezeigt. Auch dieser Fahrzeugtyp tauchte auf keiner amtlichen Rückrufliste des Kraftfahrt-Bundesamtes auf – eine unzulässige Abschalteinrichtung hat er trotzdem. Das hat jedenfalls das Landgericht Mönchengladbach mit Urteil vom 27. Juni 2019 in dem von uns geführten Klageverfahren entschieden (Az.: 1 O 248/18). Das Landgericht Mönchengladbach stellte klar, dass das bei dem Mercedes C 220 d bei der Abgasreinigung verwendete Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung ist.
Die Daimler AG konfrontiert seine Kunden im Abgasskandal trotzdem immer noch mit Ungereimtheiten rund um die sogenannten „Thermischen Fenster“. Damit ist ein Temperaturband gemeint, in dem die Abgasverarbeitung funktioniert. Unter und über bestimmten Temperaturen wird die Abgasbehandlung mit dem Argument des angeblichen Bauteilschutzes vor Überhitzung rigoros abgeschaltet.
Durch die vom KBA behördlich angeordneten bzw. proaktiven Software-Updates wird die Wirksamkeit der Abgasbehandlung auf größere Temperaturfenster erweitert. Die verwendeten Bauteile kommen nun häufiger und auch bei höheren Temperaturen zum Einsatz. Von sachverständiger Seite ist jedoch bewiesen, dass die ursprünglich anvisierte Lebensdauer dieser Bauteile nicht erreicht wird und daraus erhebliche Schäden für die Autobesitzer entstehen. Abgesehen davon führen die Updates zu erhöhtem Dieselverbrauch bzw. bei Euro 6-Fahrzeugen auch zur Erhöhung des AdBlue-Verbrauchs.
„Im Ergebnis sind also alle Mercedes-Fahrzeuge der Daimler AG der Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 vom Abgasskandal betroffen“, so Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Aufgrund der verwendeten unzulässigen Abschalteinrichtungen hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen die Daimler AG in der Dieselaffäre auch schon im September 2019 mit einem Bußgeldbescheid eine Geldbuße von 870 Millionen Euro verhängt. Die Daimler AG hat auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat ausdrücklich festgestellt, dass für Mercedes-Dieselfahrzeuge behördliche Genehmigungen erteilt wurden, obwohl deren Ausstoß von Stickoxiden nicht den regulatorischen Anforderungen entsprachen. Bezüglich ca. 684.000 Fahrzeugen liegen Bescheide des Kraftfahrtbundesamts gegen die Daimler AG vor. Die Höhe der Geldbuße setzt sich zusammen aus einem sogenannten Ahndungs- sowie einem Abschöpfungsteil. Im Rahmen der Ahndung der Ordnungswidrigkeit ist auf einen Betrag von vier Millionen Euro erkannt worden. Mit den übrigen 866 Millionen Euro werden die wirtschaftlichen Vorteile der Daimler AG aus dem pflichtwidrigen Verhalten abgeschöpft. Hierbei wurden Gewinne aus der Veräußerung der betroffenen Fahrzeuge und ersparte Aufwendungen für die Herstellung von den regulatorischen Vorschriften entsprechenden Fahrzeugen berücksichtigt. Diesen Vorteilen wurden die von der Daimler AG bereits aufgewandten Kosten für die Umrüstung betroffener Fahrzeuge gegenübergestellt. Der Bußgeldbescheid über 870 Millionen Euro hat keine Auswirkungen auf das laufende strafrechtliche Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen natürliche Personen im Zusammenhang mit den Abgasmanipulationen an der Motorsteuerungssoftware von Dieselfahrzeugen der Daimler AG.
Vom Abgasskandal betroffene Mercedes-Diesel mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung
Hier finden Sie eine Übersicht der Mercedes-Diesel, die erwiesenermaßen mit einer unzulässige Abschalteinrichtung ausgestattet sind und für die es bereits einen KBA-Rückruf gegeben hat:
- Mercedes C 180 (Euro 6)
- Mercedes C 200 (Euro 6)
- Mercedes C300 (Euro 6)
- Mercedes CLS 350 (Euro 6)
- Mercedes E 250 (Euro 5)
- Mercedes E 300 (Euro 6)
- Mercedes E 350 (Euro 6)
- Mercedes G 350 (Euro 6)
- Mercedes GL 350 (Euro 6)
- Mercedes GLC 220 (Euro 6)
- Mercedes GLC 250 (Euro 6)
- Mercedes GLE 250 (Euro 6)
- Mercedes GLE 350 (Euro 6)
- Mercedes GLK 200 (Euro 5)
- Mercedes GLK 220 (Euro 5)
- Mercedes GLS 350 (Euro 6)
- Mercedes ML 250 (Euro 6)
- Mercedes ML 350 (Euro 6)
- Mercedes S 300 (Euro 6)
- Mercedes S 350 (Euro 6)
- Mercedes SLC 250 (Euro 6)
- Mercedes SLK 250 (Euro 6)
- Mercedes Sprinter (Euro 6)
- Mercedes Vito (Euro 6)
- Mercedes Vito Tourer (Euro 6)
- Mercedes Marco Polo (Euro 6)