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Mercedes-Abgasskandal zum OM651-Dieselmotor: Vier weitere verbraucherfreundliche Urteile vor dem Landgericht Stuttgart

In weiteren vier Dieselverfahren vor dem Landgericht Stuttgart standen wieder Fahrzeuge der Motorgruppe OM651 im Fokus. Besonders konzentrierten sich die Richter auf das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung und verurteilten die Daimler AG jeweils zu Schadenersatz.

Mercedes-Abgasskandal zum OM651-Dieselmotor: Vier weitere verbraucherfreundliche Urteile vor dem Landgericht Stuttgart

Das Landgericht Stuttgart hat mit vier weiteren Urteilen gegen die Daimler AG gezeigt, dass es im Abgasskandal hart bleibt und keine Rücksicht auf die räumliche Nähe zum Konzern nimmt. In allen Verfahren standen Mercedes-Benz-Dieselfahrzeuge mit dem Motor OM651 und der Abgasnorm Euro 5 im Fokus.

„Die Urteile verleihen dem Abgasskandal der Daimler AG neuen Schwung und zeigen geschädigten Verbrauchern die Möglichkeiten, gegen den Hersteller im Rahmen der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung nach § 826 BGB vorzugehen. Es fallen immer mehr Urteile über alle Baureihen hinweg, sodass die finanzielle Kompensation für die Kläger den wirtschaftlichen Schaden durch die Manipulationen ausgleichen kann. Besonders betroffen sind neben dem OM651 auch die Motoren des Typs OM642, OM622, OM626, OM654 und OM656. Diese sind flächendeckend über alle Modellreihen hinweg verbaut. Daher entscheiden Gerichte über alle Instanzen hinweg regelmäßig verbraucherfreundlich und sprechen geschädigten Fahrzeughaltern Schadenersatz“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 23 O 276/20 (Urteil vom 21.05.2021) hat das Landgericht Stuttgart die Daimler AG für die Manipulationen an einer Mercedes-Benz GLK 220 CDI BlueEfficiency zu Schadenersatz in Höhe von 34.549,94 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17. Februar 2021 verurteilt. Sie muss den Kläger auch von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten entstandenen Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 1.474,89 Euro freistellen und 85 Prozent der Kosten des Rechtsstreits übernehmen. Der Kilometerstand zum Zeitpunkt des Erwerbs (23. Juni 2016 für 40.799,99 Euro) betrug 12.000 Kilometer, zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung 56.118 Kilometer. Das Fahrzeug ist von einem amtlichen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) betroffen. Das Gericht hat unter anderem das Vorliegen des Thermofensters als unzulässige Abschalteinrichtung bestätigt.

Um einen Mercedes-Benz GLK 220 CDI BlueEfficiency ging es auch im Verfahren mit dem Aktenzeichen 29 O 10/21 (Urteil vom 21.05.2021). Für das Fahrzeug erhielt der geschädigte Verbraucher Schadenersatz in Höhe von 15.265,90 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. Januar 2021. Die Daimler AG muss den Kläger auch von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten entstandenen Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 1.029,35 Euro freistellen und 55 Prozent der Kosten des Rechtsstreits übernehmen. Das Fahrzeug hat am 18. Januar 2011 mit einer Laufleistung von 20.293 Kilometern 39.990 Euro gekostet und wies zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung eine Laufleistung von 162.311 Kilometer auf. In dem Fahrzeug, so das Gericht, werde die Emissionskontrolle temperaturbedingt reguliert, was bei niedrigen Temperaturen eben bekanntlich zu einem erhöhten Stickoxidausstoß führe.

Mit Urteil vom 18.05.2021 (Az.: 23 O 105/20) erhielt ein geschädigter Verbraucher Schadenersatz in Höhe von 16,979,02 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29. Dezember 2020. Streitgegenständlich war Mercedes-Benz E 220 CDI. Die Daimler AG muss den Kläger auch von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten entstandenen Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 1.100,51 Euro freistellen und 84 Prozent der Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen. Der Gebrauchtwagen kostete am 22. April 2016 20.300 Euro und wies zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung 111.809 Kilometer auf. Auch hierbei konzentrierte sich das Gericht auf die illegale Abschalteinrichtung in Form einer temperaturabhängigen Abgasrückführung (Thermofenster), die bei kühleren Temperaturen unstreitig zurückgefahren wird und damit zu einem Anstieg der Stickoxidemissionen im Vergleich zum Betrieb bei milderen Temperaturen führt, wie sie unter anderem auf dem Prüfstand herrschen.

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 29 O 5/21 (Urteil vom 21.05.2021) hat das Landgericht Stuttgart die Daimler AG für die Manipulationen an einer Mercedes-Benz C 220 CDI T BlueEfficiency zu Schadenersatz in Höhe von 11.940,07 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22. April 2020 verurteilt. Sie muss den Kläger auch von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten entstandenen Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 958,18 Euro freistellen und 77 Prozent der Kosten des Rechtsstreits übernehmen. Der geschädigte Verbraucher hatte das Fahrzeug am 19. November 2016 mit einem Kilometerstand von 79.827 für 18.000 Euro gekauft und dann bis zum Kilometerstand von 137.118 zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung genutzt. Auch hierbei fokussierten die Richter auf das temperaturabhängige Emissionskontrollsystem: Ein System, das bereits bei Außentemperaturen von 20 Grad Celsius nicht in der Lage sei, die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte einzuhalten, werde den Forderungen der einschlägigen EU-Verordnung EG-VO 715/2007 nicht gerecht.