Arbeitsrecht: Kündigung, Sozialplan etc. – jetzt heißt es handeln

Oft nur kurze Fristen im Arbeitsrecht erfordern schnelles Handeln. Mit unseren Anwälten an Ihrer Seite haben Sie Experten zur Verfügung, die vollkommen auf Ihre arbeitsrechtliche Problematik spezialisiert sind.

Besonders wichtig ist unsere Unterstützung, wenn Sie bereits eine Kündigung erhalten haben. Jetzt heißt es rasch zu handeln, denn die Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen. Rufen Sie uns sofort an, wenn Ihnen eine Kündigung angedroht, ausgehändigt oder übersandt wurde. Wir nennen Ihnen kurzfristig einen Termin für eine Rechtsberatung, in der wir das weitere Vorgehen besprechen. Wir schöpfen für Sie kompetent alle Möglichkeiten aus, um Ihr Recht schnell und effizient durchzusetzen.

Kündigungsschutz – das müssen Sie wissen

Die gesetzliche, tarifliche oder im Arbeitsvertrag ausgehandelte Kündigungsfrist dient dazu, dass Unternehmen ihre Arbeitnehmer nicht unvermittelt aus dem Arbeitsverhältnis entlassen können und die Lebensgrundlage des Arbeitnehmers somit geschützt ist.

Darüber hinaus gibt es einen Kündigungsschutz, der für alle Mitarbeitenden in Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern gilt, wenn sie länger als sechs Monate dort beschäftigt sind. Besonderen Kündigungsschutz genießen bestimmte Personengruppen wie Schwangere, Schwerbehinderte, langjährige Arbeitnehmer oder Betriebsräte.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie als Arbeitnehmer im Kleinbetrieb Ihre Kündigung auf jeden Fall einfach so hinnehmen müssen; wir sehen uns Ihren Einzelfall an und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Fristen im Arbeitsrecht – Rechtsberatung erhalten, ehe es brennt

Unangenehmes wird gerne verdrängt. Diese zutiefst menschliche Eigenschaft ist vor allem dann von Nachteil, wenn Fristen laufen. Dies gilt bereits für die Abmahnung. Arbeitgeber müssen diese innerhalb kurzer Zeit nach dem Anlass Ihnen gegenüber aussprechen, sonst kann sie verwirkt sein. Gut zu wissen: Umgekehrt gibt es jedoch für Sie als Arbeitnehmer keine Frist, um einer früheren Abmahnung gegebenenfalls zu widersprechen. Eine Frist gilt hingegen auch für personenbedingte Kündigungen; auch diese müssen Arbeitgeber zeitnahe nach dem Vorfall aussprechen. Wir überprüfen für Sie, ob alle formalen und rechtlichen Ansprüche für die Abmahnung oder außerordentliche Kündigung erfüllt sind.

Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben, sollten erst recht umgehend reagieren und unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Auch hier spielen unsere Erfahrung und das Fachwissen zu Ihrem Vorteil. Vielfach ist es auch dann ratsam, eine Kündigungsschutzklage zu erheben, wenn Sie nicht mehr im Betrieb bleiben möchten. Dies ist wichtig, wenn Sie sich eine Abfindung erstreiten möchten, noch keine neue Arbeitsstelle haben und sich gegenüber dem Jobcenter absichern möchten.

Das Arbeitsrecht sieht für Kündigungsklagen eine knappe Frist vor, sie muss innerhalb von drei Wochen nach Ausspruch bzw. Erhalt der Kündigung eingereicht werden. Setzen Sie sich deshalb unbedingt umgehend mit uns in Verbindung. Wir sichern Ihnen einen kurzfristigen Termin zu, bei dem wir das weitere Vorgehen besprechen und die Kündigungsschutzklage einreichen.

Sind komplexere Sachverhalte zu klären, kann eine Kündigungsschutzklage auch fristwahrend eingelegt werden, um zeitlichen Spielraum zu verschaffen.

Umfassend & komplex – die wichtigsten Arbeitsrechts-Themen

Arbeitsvertrag
Was lange währt oder währen soll, muss von Anfang an in trockenen Tüchern sein. Klar definierte Arbeitsverträge schützen beide Seiten. Sind Ihnen einzelne Passagen im Vertrag unklar oder möchten Sie etwas über mögliche Folgen wissen, nehmen wir uns Zeit für eine ausführliche Beratung im Arbeitsrecht. Wir zeigen Ihnen auf, welche Konsequenzen ein befristeter Arbeitsvertrag für Arbeitgeber aber auch Sie als Arbeitnehmer hat. Gerne wirken wir bei der Ausarbeitung eines rechtssicheren Arbeitsvertrages mit oder übernehmen die Gestaltung nach Ihren Vorgaben.

Abfindung
Die Abfindung ist ein viel diskutiertes Thema im Arbeitsrecht. Bei einer 10-jährigen Beschäftigung im selben Betrieb kann eine Abfindung z.B. problemlos die 10.000 € Marke überschreiten. Nur selten wird am Stammtisch jedoch wirklich Umsetzbares geraten. Es zahlt sich im doppelten Wortsinn für Sie aus, wenn Sie bei Abfindungen – etwa bei einer Betriebsschließung oder nach betriebsbedingter Kündigung – gleich zu uns kommen. Wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf und sind an Ihrer Seite, wenn Ihre Ansprüche aus dem Arbeitsrecht vor Gericht durchgesetzt werden müssen.

Abmahnung
Was Arbeitnehmer oft mit einem Schulterzucken – oder wirklich aufgebracht – entgegennehmen, ist eine Abmahnung. Doch: Nicht gerechtfertigte Abmahnungen müssen laut Arbeitsrecht aus der Personalakte entfernt werden. Bleiben sie zu Unrecht bestehen, können sie ein großer Stolperstein für den weiteren Verlauf des Arbeitsverhältnisses oder gar Trittsteine auf dem Weg zur Kündigung werden. Kommen Sie deshalb sofort zu uns, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, damit Ihnen nicht womöglich bald darauf eine personenbedingte Kündigung ins Haus steht.

Betriebsbedingte Kündigung
Wie Änderungskündigungen auch sind betriebsbedingte Kündigungen meist die Folge einer Umstrukturierung im Unternehmen oder dessen Insolvenz. Dass Sie eine daraus resultierende Kündigung deshalb hinnehmen müssen, ist keineswegs sicher. Wir überprüfen für Sie, ob alle Voraussetzungen für die betriebsbedingte Kündigung vorliegen, die laut Arbeitsrecht erforderlich sind. Zudem kann Ihnen auch hier eine Abfindung zustehen.

Sozialplan
Sind nicht nur Sie, sondern ganze Abteilungen von einer betriebsbedingten Kündigung betroffen, sieht das Arbeitsrecht in vielen Fällen die Erstellung eines Sozialplans vor. Hierbei werden unter anderem die persönlichen Verhältnisse der Arbeitnehmenden berücksichtigt, wie etwa Familienstand und Kinder, das Lebensalter und die Betriebszugehörigkeit. Aus diesen Faktoren berechnet sich die Abfindung, die laut Arbeitsrecht vom Unternehmen zu zahlen ist.

Wir prüfen für Sie, ob die Bewertung im Sozialplan in Bezug auf das Arbeitsrecht ihre Richtigkeit hat, damit Sie nicht auf eine höhere Abfindung oder je nach Sachlage auf die Weiterbeschäftigung verzichten müssen. Eine rechtzeitig eingereichte Kündigungsschutzklage bietet die beste Voraussetzung dafür, Ihre Ansprüche nach dem Arbeitsrecht durchzusetzen.

Zeugnis
Sogar eine Seite Papier kann zum unüberwindbaren Hindernis für die berufliche Karriere werden. Die Rede ist vom Zeugnis, das jeder Arbeitgeber bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ausstellen muss. Verschlüsselte Phrasen machen aus scheinbar positiven Beschreibungen das exakte Gegenteil. Einige dieser Formulierungen sind Ihnen sicher bereits bekannt. Doch ist wirklich alles so, wie es den Anschein hat und wussten Sie schon, dass Sie ein wohlwollendes Arbeitszeugnis einklagen können? Kompetent überprüfen wir Zwischenzeugnis und Zeugnis, damit Ihre Karriere nicht an diesem wichtigen Schriftstück scheitert.

Unsere Tätigkeitsbereiche im Arbeitsrecht von A – Z:

  • Abmahnung
  • Abfindung
  • Änderungskündigung
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitsentgelt
  • Arbeitsvertrag
  • Aufhebungsvertrag
  • Außerordentliche Kündigung
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Betriebsrat und Betriebsverfassungsgesetz
  • Dienstwagen
  • Direktionsrecht
  • Elternzeit und Elternthemen wie Kindkranktage
  • Gleichbehandlung und Gleichstellung
  • Interessenausgleich
  • Krankheit, Reha und Wiedereingliederung
  • Kündigung, Kündigungsfristen, Kündigungsschutz
  • Mutterschutz
  • Probezeit
  • Schwerbehinderung
  • Sozialplan
  • Teilzeit
  • Überstunden
  • Urlaub
  • Weihnachtsgeld
  • Weiterbeschäftigungsanspruch
  • Zeitarbeit
  • Zeugnis und Zwischenzeugnis

Betriebsräte und Arbeitgeber

Auch für Betriebsräte wie auch Arbeitgeber werden wir gerne in Sachen Arbeitsrecht tätig. Sie vertreten wir mit Know-how und Engagement, um Klarheit bei Rechtsfragen zu schaffen und Prozesse vor dem Arbeitsgericht erfolgreich zu Ende zu bringen. Ihr Vorteil als Arbeitnehmer? Wir kennen beide Seiten und wissen genau, wie die Gegenseite ticket.

Arbeitsrecht – Unterstützung für Betriebsräte

Betriebsratsmitglieder unterstützen wir bei ihrer Tätigkeit. Aus unserer langjährigen Tätigkeit im Arbeitsrecht wissen wir, dass so mancher Arbeitgeber nur schwer zur Einsicht zu bewegen ist. Zudem lässt sich nicht jeder Einzelfall nach einem allgemeinen Schema behandeln. Wir bieten Ihnen aktive Unterstützung an, angefangen von der allgemeinen Beratung in Sachen Arbeitsrecht und Mitbestimmung des Betriebsrats bis hin zum Gerichtsverfahren, falls im Betrieb gegen das BetrVG verstoßen wird und Sie Ihre Aufgabe als Betriebsrat nicht ungehindert ausüben können.

Arbeitgeber Beratung im Arbeitsrecht – rechtssicher handeln

Auch Arbeitgebern stehen wir mit unserem ganzen Fachwissen im Arbeitsrecht bei, wenn sie betriebsbedingte oder außerordentliche Kündigungen aussprechen müssen. Wir beraten Sie als Unternehmer vorab, welche Form bei einer Kündigung gewahrt werden muss und wie Sie am Besten auf Forderungen oder Klagen von Arbeitnehmern reagieren. Rechtssicher zu handeln ist auch dann wichtig, wenn Sie Arbeitnehmern gegenüber eine außerordentliche Kündigung aussprechen wollen. Wir zeigen Ihnen auf, welche Voraussetzungen das Arbeitsrecht für personenbedingte Kündigungen – ordentlich oder außerordentlich, sprich fristlos – vorsieht. Je gründlicher Sie als Arbeitgeber darüber Bescheid wissen, desto einfacher wird es für Sie, nicht tragbare Arbeitnehmer gesetzeskonform zu kündigen. Hierzu tragen wir im Rahmen unserer Rechtsberatung gerne mit unserem Fachwissen und der langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht bei.

Ja, ich benötige eine kostenlose Erstberatung: