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Neue verbraucherfreundliche Urteile zum Mercedes Vierzylinder-Dieselmotor OM651

Geschädigte Verbraucher im Dieselabgasskandal der Daimler AG können sich freuen: Wieder haben zwei Gerichte den Hersteller wegen Abgasmanipulationen an Fahrzeugen mit der Motorengruppe OM651 nach der Abgasnorm Euro 6 verurteilt

Neue verbraucherfreundliche Urteile zum Mercedes Vierzylinder-Dieselmotor OM651

Die Daimler AG kommt im Dieselabgasskandal nicht zur Ruhe. Gleich zweimal wurde der Autohersteller zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. Vor dem Landgericht München I (Urteil vom 06.08.2021, Az: 34 O 8506/19) wurde die Daimler AG verurteilt, an den geschädigten Verbraucher Schadenersatz in Höhe von 54.710,91 Euro und weitere 1.137,64 Euro vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren, beides nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26. März 2019, zu zahlen.

Streitgegenständlich war ein Mercedes-Benz GLK 250 BlueTEC 4Matic, den der Kläger am 24. Juli 2014 für 59.905,69 Euro als Neuwagen erworben hatte. Am 22. Juli 2021 betrug der Kilometerstand 21.679 Kilometer.

„Im Motor des Fahrzeugs kommt unter anderem eine sogenannte Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zum Einsatz. Die Kontrolle der Stickoxidemissionen erfolgt in dem Fahrzeug über die Abgasrückführung. Dabei wird ein Teil der Abgase zurück. Bei der Abgasrückführung wird ein Teil des Abgases in das Ansaugsystem des Motors geführt und nimmt erneut an der Verbrennung teil. Bei kühleren Temperaturen wird die Abgasrückführung durch das berüchtigte Thermofenster reduziert“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung der Daimler AG ist bei den betroffenen Mercedes-Benz-Fahrzeugen nur im Prüfstand aktiviert. Dabei sorgt sie dafür, dass der gesamte Kühlmittelkreislauf kälter bleibt und somit die Temperatur des Motoröls nur langsam ansteigt. So sorgt die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung dafür, dass auf dem Prüfstand weniger Stickoxide ausgestoßen werden. Das streitgegenständliche Fahrzeug verfügt ferner über ein sogenanntes SCR-System, also Abgaskatalysatoren, die Stickoxide reduzieren können. Bei diesem System wird dem Abgas eine wässrige Harnstofflösung „AdBlue“ beigemischt. Diese Harnstofflösung reagiert chemisch mit den Abgasen, wodurch beide Arten von Gasen zu ungefährlichen Gasen abgebaut werden. Die Verwendung von SCR-Katalysatoren funktioniert dabei nur, wenn dem Abgas eine passende Menge Harnstoffe beigemischt wird.“

Das Landgericht Münster (Urteil vom 29.07.2021, Az.: O11 O 320/20) hat dem geschädigten Halter einer Merced-Benz V-Klasse Schadenersatz in Höhe von 44.898,79 Euro und weitere 1.822,96 Euro jeweils nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24. Oktober 2020 zugesprochen. Er hatte die V-Klasse am 4. November 2016 mit einer Laufleistung von 5.624 Kilometern für 53.053,77 Euro erworben. Das Fahrzeug unterliegt einem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). Die Behörde verlangte von der Daimler AG unter anderem, alle unzulässigen Abschalteinrichtungen aus dem Emissionskontrollsystem zu entfernen. Diesen Bescheid hat die Daimler AG angefochten.

„Der Kläger hat vorgetragen, dass sein Fahrzeug unter anderem über Abschalteinrichtungen in Form der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, Thermofenster und Abgasrückführung verfüge. Diesen Vortrag hat das Gericht als ausreichend substantiiert angesehen und deutlich herausgestellt, dass ein durchschnittlicher Käufer erwarten könne, dass die Abgaswerte im Prüfstand im Wesentlichen den Abgaswerten entspächen, die bei dem üblichen Betrieb im Straßenverkehr entstünden. Den Argumenten des Klägers sei die Daimler AG nicht hinreichend entgegengetreten“, betont Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.