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Schadenersatz für GLK 220 CDI 4Matic im Mercedes-Abgasskandal

Das Landgericht Offenburg hat die Daimler AG zu Schadenersatz für einen Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic mit dem Dieselmotor 0M651 und der Abgasnorm Euro 5 verurteilt. Deutlich hat das Gericht den unzureichenden Vortrag der Daimler AG kritisiert.

Schadenersatz für GLK 220 CDI 4Matic im Mercedes-Abgasskandal

Einmal mehr war vor dem Landgericht Offenburg (Az.: 3 O 326/20) ein Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic mit dem Dieselmotor 0M651 und der Abgasnorm Euro 5 streitgegenständlich. Für die Abgasmanipulationen an dem Fahrzeug wurde die Daimler AG verurteilt, an den geschädigten Verbraucher 8.380 Euro Schadenersatz nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 28. April 2021 zu bezahlen und 90 Prozent der Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil gründet auf den bekannten Sachverhalten. Das gekaufte Fahrzeug verfügt über mehrere Softwarefunktionen, die dazu führen, dass erkannt wird, dass sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand in einer Testfahrt befindet und die dann in einen „sauberen“ Prüfmodus schalten, während im normalen Straßenverkehr dieser nicht aktiv ist, schreibt das Gericht. Die Daimler AG habe also durch das Inverkehrbringen des Fahrzeugs des mit der Software ausgestatteten Motors OM651, bei dem es sich nach Ansicht des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gemäß Bescheid vom 21. Juni 2019 um unzulässige Abschalteinrichtungen handelt, der Klägerpartei in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich einen Schaden zugefügt.

„Der geschädigte Verbraucher hat vorgetragen, dass in dem Fahrzeug unter anderem eine Softwarefunktion vorhanden sei, die dazu führe, dass die Motorsteuerung nach 1200 Sekunden in einen ‚schmutzigen‘ Abgasmodus wechsele. Das sei genau der Zeitraum, nachdem der Testzyklus auf dem Rollenprüfstand ende. Es werde zudem eine sogenannte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung eingesetzt, die die NEFZ-typische Vorkonditionierung erkenne und sodann bei einem an diese Konditionierung anschließenden Kaltstart dafür sorge, dass die Verbrennungstemperatur vermindert werde, was den NOx-Ausstoß gegenüber dem normalen Betrieb deutlich senkt“, erklärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Auch wurde die sogenannte Lenkwinkelerkennung als unzulässige Abschalteinrichtung beanstandet. Diese Manipulationssoftware wirke laut Gericht auf das Getriebe des Fahrzeugs ein. Das Fahrzeug erkenne dann, ob sich das Fahrzeug auf dem Rollenprüfstand oder im normalen Straßenverkehr befindet. Es heißt: „Sobald das Lenkrad um mehr als 15 Grad gedreht wird, was auf dem Prüfstand normalerweise nicht vorkommt, im Straßenverkehr hingegen völlig normal ist, schaltet die Software um. Es werde Einfluss auf die Schaltpunkte des Getriebes genommen. Die Schaltpunkte des Getriebes bei kaltem Motor ohne Lenkradwinkeleinschlag seien höher als nach einem Lenkradeinschlag. Die Folge bei Dieselfahrzeugen sei ein niedrigerer Ausstoß von Stickoxiden und ein geringerer CO2-Ausstoß.“

„Deutlich hat das Gericht den unzureichenden Vortrag der Daimler AG kritisiert. Eine pauschale Verteidigung, es sei keine manipulative Umschaltlogik wie in den Fällen des Volkswagen-Konzerns verbaut worden, reicht nicht aus. Das ist vorteilhaft für geschädigte Verbraucher, die durch einen substantiierten Vortrag die Chancen auf Schadenersatz deutlich erhöhen können“, betont Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung.