Kaufrecht

Wenn neu angeschaffte Produkte nicht älter als zwei Jahre sind, dann kommt für die Rückabwicklung einer mangelbehafteten Sache zuerst der Händler als Anspruchsgegner für Schadensersatzforderungen in Betracht. Für gebrauchte Gegenstände gilt eine Verjährungsfrist von nur einem Jahr.

Dr. Hartung: „Das Gewährleistungsrecht ist gerade im Dieselskandal ein scharfes Schwert und die Fristen sollten hier unbedingt berücksichtigt werden!“ Dr. Hartung Rechtsanwälte regelt aber nicht nur verkaufsrechtliche Aspekte für Opfer des Dieselskandals, sondern auch Fälle, in denen Verbrauchern oder Unternehmern durch Mängel Schäden entstehen, die der Händler nicht reparieren kann oder will.

Rechtsanwalt Schneider: „Kann der Mangel nicht abgeschaltet werden, dann muss das gekaufte Produkt zwangsläufig den Weg zum Händler nehmen – die Barrieren räumen wir aus dem Weg!“

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