Daimler-Dieselskandal: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung beim Mercedes-Benz GLK 200 CDI
Die Daimler AG hat vor dem Landgericht Stuttgart eine weitere Niederlage im Dieselskandal rund um ihre Kernmarke Mercedes-Benz erlitten. Das Unternehmen wurde im Wege des Schadensersatzes zur Rücknahme eines Mercedes-Benz GLK 200 CDI mit dem Dieselmotor OM651 und der Abgasnorm Euro 5 verurteilt.
Im Dieselskandal rund um den Mercedes-Benz GLK hat die Daimler AG eine weitere herbe Niederlage kassiert. Das Landgericht Stuttgart (Urteil vom 20.07.2020, Az.: 26 O 254/19), sozusagen das Heimatgericht des schwäbischen Automobilkonzerns, hat die Daimler AG erneut verurteilt, an einen geschädigten Verbraucher 26.268,13 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 14. November 2019 abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu zahlen und dafür den Mercedes-Benz GLK 200 CDI zurückzunehmen. Von den Kosten des Rechtsstreits wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB haben der Kläger 15 Prozent und die Beklagte 85 Prozent zu tragen, zudem muss die Daimler AG den Dieselkäufer von den durch die Beauftragung des Prozessbevollmächtigten entstandenen Kosten in Höhe von 1358,86 Euro freistellen.
„Der Mercedes-Benz GLK 200 CDI ist mit dem Skandalmotor OM651, dem weitverbreiteten Vier-Zylinder-Dieselmotor, ausgestattet. Das 2018 gebraucht gekaufte streitgegenständliche Fahrzeug unterliegt zudem einem verpflichtenden Rückruf. Der Kläger hat vorgetragen, dass in dem streitgegenständlichen Fahrzeug eine Kühlmittel-Temperatur-Regelung implementiert sei, die ausschließlich im Prüfstandmodus aktiviert sei und dort bewirke, dass der Kühlmittelkreislauf des Motors künstlich kälter gehalten werde, wodurch sich das Aufwärmen des Motoröls verzögere und weniger NOx ausgestoßen werde. Das entspricht der sogenannten Umschaltlogik, wodurch eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Wagen verbaut ist“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.
Das Vorliegen der Umschaltlogik hat die Daimler AG bestritten. Dem Gericht reichte dies aber nicht aus. Die Daimler AG habe mit dem schlichten Bestreiten ihrer sekundären Darlegungslast nicht entsprochen. In diesem Rahmen muss der Autohersteller sich von den Vorwürfen aktiv und mit weitreichenden Erklärungen zur Funktionsweise der Technologien entlasten. Dies schließt grundsätzlich der vielbeachteten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (28.01.2020) an, die Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung mit einem kooperierenden BGH-Anwalt erstritten hat. „Danach können Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gegen die Daimler AG von einem Gericht nicht einfach als Behauptungen „ins Blaue hinein“ abgewiesen werden. Im umgekehrten Falle könne auch die Daimler AG nicht einfach das Vorliegen ohne jede weitere Erklärung bestreiten“, betont der Rechtsanwalt.
Das Landgericht Stuttgart hatte die Daimler AG kürzlich schon einmal wegen illegaler Abschalteinrichtungen in einem Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic mit dem Skandalmotor OM651 verurteilt. Das Hauptargument lautete: Das Fahrzeug habe jedenfalls zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags einerseits wegen der Motorsteuerungsfunktion gegen die EG-Fahrzeugemissionen-Verordnung, die Abschalteinrichtungen (mit hier nicht einschlägigen Ausnahmen) verbietet, verstoßen. Und andererseits fehle der Nachweis, dass es zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags im normalen Betrieb die Anforderungen der Fahrzeugemissionen-Verordnung erfüllt habe. Das Landgericht Heilbronn wiederum hat mit Urteil vom 27. August 2020 (Az.: Bm 6 O 324/19) einem geschädigten Verbraucher Schadensersatz für die Rücknahme eines Mercedes-Benz GLK 220 CDI zugesprochen.
Zuletzt hatte auch der 8. Senat des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg im Dieselskandal rund um den Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic (Erstzulassung 12. März 2013) mit dem Dieselmotor OM651 und der Abgasnorm Euro 5 für einen weiteren herausragenden Paukenschlag gesorgt (Urteil vom 18.09.2020, Az.: 8 U 8/20). Erstmals hat die Daimler AG im Diesel-Abgasskandal rund um ihre Kernmarke Mercedes-Benz vor einem Oberlandesgerichts in einem Berufungsverfahren eine Niederlage einstecken müssen. Der Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic mit dem Motor OM651 verfügt laut Gericht über zwei unzulässige Abschalteinrichtungen.
Viele Mercedes-Benz-Diesel sind mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet. Besonders betroffen sind die Motoren des Typs OM651, OM622, OM626, OM654, OM642 und OM656. Geschädigte Verbraucher haben also weitreichende Chancen, von der Daimler AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Wege der Betrugshaftungsklage Schadensersatz zu erhalten und das Skandalfahrzeug abzugeben, stellt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung heraus.