Deutlicher Bescheid des KBA: Mercedes-Dieselskandal geht in die nächste Runde
Laut einem Artikel von „Der Spiegel“ hat das Kraftfahrt-Bundesamt bestätigt, dass der Daimler-Konzern die Motoren Hunderttausender Fahrzeuge illegal manipuliert habe. Der Widerspruch der Daimler AG gegen diese Entscheidung wurde abgelehnt. Für den Mönchengladbacher Dieselanwalt Dr. Gerrit W. Hartung ist das ein massiver Durchbruch im Daimler-Abgasskandal.
Am 5. Februar 2021 veröffentlichte das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ einen Artikel mit der Überschrift „Daimler blitzt in Flensburg mit Widerspruch gegen Megarückruf ab“. Der Inhalt kann nur als bahnbrechend im Abgasskandal bezeichnet werden. So schreibt der Autor Gerald Traufetter: „Das Kraftfahrt-Bundesamt hat bestätigt, dass der Konzern die Motoren Hunderttausender Fahrzeuge illegal manipuliert habe.“
Der Hintergrund ist ein Schreiben aus April 2019 mit Bezug auf einen Mercedes-Benz GLK 220 (Abgasnorm Euro 5), das besagt, dass die Daimler AG wohl unzulässige Abschaltungen im Emissionskontrollsystem vorgenommen habe: In dem Vierzylinder-Dieselmotor vom Typ OM651 wurde eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung eingebaut, damit der Wagen die Stickoxid-Grenzwerte einhält. Bekanntlich bewirkt diese illegale Abschalteinrichtung, dass bei der für die Typzulassung notwendigen Prüfung im Labor eine niedrigere Kühlmitteltemperatur und auch eine andere Abgasreinigungsstrategie angewendet wird. Damit hält das Fahrzeug auf dem Prüfstand die Stickoxid-Grenzwerte ein, auf der Straße eben nicht. In der Folge ordnete das KBA auch für weitere Modelle Rückrufe an, allein in Deutschland für rund 550.000 Dieselfahrzeuge aus den Baujahren 2008 bis 2018.
Die Daimler AG hatte seinerzeit zwar direkt Widerspruch eingelegt. Nach Informationen von „Der Spiegel“ und dem Bayerische Rundfunk wurden diese nun abgewiesen. Im „Spiegel“-Artikel heißt es: „Das KBA hat nahezu alle Widersprüche des Herstellers Daimler gegen KBA-Bescheide zurückgewiesen“, erklärte das Verkehrsministerium auf Anfrage: „Bei einem Widerspruch fehlt noch die Begründung des Herstellers, sodass dieser noch nicht abschließend bearbeitet werden konnte.“
Für Dieselexperten Dr. Gerrit W. Hartung ist das ein Durchbruch im Daimler-Abgasskandal. „Geschädigte Verbraucher können nun ihr Recht vor Gericht ziemlich sicher viel leichter durchsetzen. Es kann nun keinen Zweifel mehr daran geben, dass die Daimler AG mindestens beim Dieselmotor vom Typ OM651 massiv manipuliert und den Käufern erheblichen wirtschaftlichen Schaden zugefügt hat. Die Luft für den Hersteller wird immer dünner“, betont der Gründer der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Bislang forderten viele Richter in Betrugshaftungsverfahren gegen die Daimler AG eigene Gutachten der Kläger – die sie in der Folge aber nicht selten ablehnten. „Das wird sich jetzt ändern. Wenn die Richter ein amtliches Schreiben vom KBA vorliegen haben, kann sich die Daimler AG nicht mehr aus dem Abgasskandal herausreden. Es wird jetzt überdeutlich, dass die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung ein gängiges, nach einschlägigen Rechtsvorschriften verbotenes Instrument der Daimler AG ist, um Mercedes-Benz-Fahrzeuge unzulässig zu manipulieren“, betont Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Zuletzt wurde der Daimler-Dieselskandal vor dem Bundesgerichtshof behandelt. Die zweite Auseinandersetzung des Bundesgerichtshofs mit dem Daimler-Thermofenster war ein weiterer Paukenschlag im Verbraucherrecht: Die Instanzgerichte müssen nach dem Beschluss zwingend die Argumente der Verbraucher anerkennen und nachprüfen. Alles andere sei eine Verletzung des Anspruchs des Klägers auf rechtliches Gehör.
„Das sind sehr starke Signale für laufende und kommende Verfahren wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach der Bestimmung des § 826 BGB. Das eröffnet völlig neue Möglichkeiten für Kläger, gegen die Daimler AG zu ihrem Recht zu kommen. Es bleibt eindeutig dabei, dass der erfolgversprechende Weg zum Schadenersatz im Daimler-Abgasskandal über die Gerichte führt!“