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Rechtsanwalt Online Sportwetten in Mönchengladbach – bei NEObet Geld zurück!
FACHLICH & KOMPETENT
Dr. Hartung und sein Team sind fachlich sehr kompetent und engagiert. Ich fühle mich gut beraten und betreut. Ich dachte meine Sache wäre aussichtslos, aber jetzt habe ich tatsächlich das Gefühl es könnte sich für mich alles wieder zum Besseren wenden. Dafür schon mal vielen Dank.
FREUNDLICH & KOMPETENT
Hallo Dr. Hartung, danke für die kompetente und zügige Bearbeitung meiner Angelegenheit. Auch ein Dankeschön an Ihre immer freundlichen und kompetenten MitarbeiterInnen. Sollte ich noch einmal anwaltliche Hilfe benötigen werde ich mich gerne wieder an Sie wenden.
KOMPETENZ & DURCHSETZUNGSVERMÖGEN
Die Kanzlei Dr. Hartung hat bei der Vertretung meiner Interessen im Verfahren gegen die Firma Volkswagen Kompetenz, Durchsetzungsvermögen und Ausdauer gezeigt, das schließlich mit einem positiven Ergebnis für mich endete. Ein ausdrücklicher Dank auch an die fleißigen Mitarbeiter-/innen.
PRÄZISE & LÖSUNGSORIENTIERT
Präzise mit schnellen Reaktionszeiten & Lösungsorientiert – Danke für die erfolgreiche Begleitung.
FACHLICH & SEHR KOMPETENT
Audi Diesel Skandal . Dr. Hartung und sein Team sind fachlich sehr kompetent, freundlich und engagiert. Haben für mich im Dieselskandal gegen Audi ein hervorragendes Ergebnis erzielt! Dafür möchte ich mich bei Ihnen und ihrem gesamten Team bedanken! Ich kann sie nur weiterempfehlen.
ENGAGIERT & HILFSBEREIT
Tolle Erstberatung, sehr engagiertes und hilfsbereites Team. Ich habe am Ende das bekommen, was mir zusteht und bin sehr zufrieden.
ENGAGIERT & HILFSBEREIT
Tolle Erstberatung, sehr engagiertes und hilfsbereites Team. Ich habe am Ende das bekommen, was mir zusteht und bin sehr zufrieden.
Ihr Recht auf Rückerstattung: Die rechtlichen Grundlagen und wie Sie profitieren können
Der Anbieter von Sportwetten mit Sitz in Gibraltar verfügte nicht über die erforderliche behördliche Erlaubnis gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag. Das für die Vergabe von Lizenzen vorgesehene Verfahren wurde von den Verwaltungsbehörden ausgesetzt, ohne dass einem der Bewerber eine Erlaubnis erteilt wurde. Der Kläger argumentiert, dass er im relevanten Zeitraum davon ausgegangen sei, die Sportwetten seien gesetzlich erlaubt. Tatsächlich liegt jedoch ein Verstoß gegen § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags 2012 vor, was bedeutet, dass der Online-Sportwetten-Anbieter gemäß § 812 Abs. 1 S. 1 BGB sowie §§ 823 Abs. 2 BGB, 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag und 284 StGB zur Rückerstattung der erlittenen Spielverluste verpflichtet ist.
Gerichtliche Erfolge für Verbraucher: So gewinnen auch Sie gegen illegale Online-Sportwetten
„Das Gericht hat klar festgestellt, dass dem Kläger nach erfolgter Teilklagerücknahme ein Anspruch auf Wertersatz in Höhe der unstrittig erlittenen Wettspielverluste zusteht, abzüglich zwischenzeitlicher Gewinne. Die geleisteten Zahlungen waren ohne Rechtsgrund, da die zugrunde liegenden Wettverträge aufgrund eines Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag nach § 134 BGB nichtig sind. Nach diesem Vertrag ist die Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten, was sowohl für Online-Casinospiele als auch für Online-Sportwetten gilt. Diese Regelung erhöht die Chancen für betroffene Spieler, ihre Verluste aus Online-Einsätzen zurückzufordern“, erklärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Ein Vorteil für andere geschädigte Verbraucher besteht darin, dass das Gericht aufgrund der Anhörung des Klägers keinen Anlass hatte zu vermuten, dass ihm zum Zeitpunkt der Wettverträge bewusst war, dass die von der Beklagten angebotenen Sportwetten ohne behördliche Erlaubnis verboten sein könnten. Der Kläger konnte überzeugend darlegen, dass er sich aufgrund der damaligen aggressiven Werbung, insbesondere im Internet, keine Gedanken darüber gemacht hatte, dass diese Form von Online-Sportwetten nicht erlaubt sein könnte.
Nutzen Sie Ihre Chance: Kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche durch erfahrene Rechtsanwälte
In Deutschland waren Online-Sportwetten bis Ende September 2020 grundsätzlich nicht erlaubt, da kein Anbieter über eine gültige deutsche Lizenz verfügte. Ein erfahrener Rechtsanwalt wie Dr. Gerrit W. Hartung kann Ihnen helfen, Ihr verlorenes Geld zurückzuerhalten.
Der Glücksspielstaatsvertrag regelt Online-Glücksspiele in Deutschland. Bis zum 1. Juli 2021 waren diese weitgehend verboten, mit Ausnahmen für Sportwetten, bei denen ab Oktober 2020 erste Lizenzen vergeben wurden, insbesondere in Schleswig-Holstein. Seit dem 1. Juli 2021 gelten Lockerungen, doch Anbieter müssen über eine gültige Lizenz für Deutschland verfügen, was bei den meisten Anbietern nach wie vor nicht der Fall ist.
Für Verbraucher, die vor dem 1. Juli 2021 Geld bei Online-Casinospielen, Poker oder Sportwetten verloren haben, gibt es erfolgversprechende Chancen, Rückzahlungen zu erhalten, und zwar bis zu zehn Jahre rückblickend. Auch nach diesem Datum sollten Spieler stets prüfen, ob die betreffenden Anbieter über eine gültige Lizenz verfügen. Oft wird mit vermeintlichen Lizenzen geworben, die jedoch nur für den Sitz des Unternehmens gelten, häufig in Ländern wie Malta oder Gibraltar.
Die geschlossenen Verträge mit diesen Anbietern sind nichtig, wodurch sie zur Rückzahlung aller Spiel- und Wettverluste verpflichtet sind. Dies gilt auch für Betreiber mit Sitz im europäischen Ausland.
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) führt auf ihrer Webseite www.gluecksspiel-behoerde.de eine „Whitelist“ mit den Veranstaltern und Vermittlern von Glücksspielen, die über eine Erlaubnis gemäß dem gültigen Glücksspielstaatsvertrag verfügen. Diese Liste zeigt, dass in Deutschland nur sehr wenige Anbieter über eine gültige Lizenz verfügen.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei unterstützt Sie bei Klagen gegen Sportwetten-Anbieter und Online-Casinos. Nach einer ersten Prüfung Ihrer Angaben informieren wir Sie umgehend über mögliche Rückzahlungsansprüche. Unsere Datenbank enthält Informationen über alle in Deutschland tätigen Anbieter, und unsere Anwälte sind spezialisiert auf Klagen in diesem Bereich.
Dank unseres Netzwerks von Prozesskostenfinanzierern können wir die von uns geführten Klagen für Geschädigte in der Regel ohne Kostenrisiko durchführen.
Prüfen Sie jetzt kostenlos Ihre Ansprüche. Rufen Sie uns an unter 02161 684560 oder senden Sie uns eine E-Mail an kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de.
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Dann füllen Sie bitte einfach das nachstehende Formular aus und wir melden uns bei Ihnen mit einer kostenlosen Erstberatung.