Schadenersatz auch für ältere Fahrzeuge im Mercedes-Abgasskandal!
Vor dem Landgericht Stuttgart war ein Mercedes-Benz C 220 CDI mit dem Dieselmotor OM651 und der Abgasnorm Euro 5 streitgegenständlich. Das Fahrzeug ist bereits zehn Jahre alt.
Der Dieselabgasskandal bezieht sich explizit auch auf ältere Fahrzeuge. Das zeigt einmal mehr ein Urteil vor dem Landgericht Cottbus (Urteil vom 09.07.2021, Az.: 2 O 543/19). Die Daimler AG wurde verurteilt, an einen durch den Dieselabgasskandal geschädigten Verbraucher Schadenersatz in Höhe von 14.960,98 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit 3. Oktober 2020 zu zahlen und den Kläger von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten des Klägers entstandenen Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 1.171,67 Euro freizustellen.
Streitgegenständlich war ein Mercedes-Benz C 220 CDI mit dem Vierzylinder-Dieselmotor OM651 und der Abgasnorm Euro 5. Der geschädigte Verbraucher hatte das Fahrzeug am 19. Juli 2011 gebraucht erworben. Am Tag der letzten mündlichen Verhandlung am 27. Mai 2021 betrug der Kilometerstand des Mercedes-Benz C 220 CDI 153.303 Kilometer. Der Preis des Fahrzeugs betrug 24.890 Euro. Im Rahmen eines verpflichtenden Rückrufs des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) wurde ein Software-Update an dem Fahrzeug durchgeführt.
„Für das Gericht hat der Kläger schlüssig und substantiiert vorgetragen, dass in das streitgegenständliche Fahrzeug eine mit den Motoren des Typs EA189 der Volkswagen AG vergleichbare Umschaltlogik verbaut ist, die erkennt, wenn sich das Fahrzeug auf dem Prüfrollstand befindet und dann die Stickoxidwerte im Prüflaufstand im Verhältnis zum Normalbetrieb reduziert. Den schlüssigen Behauptungen des Klägers ist die Beklagte nicht in erheblicher Weise entgegengetreten“, sagt Dr. Gerrit W. Hartung. Er gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.
Auch die weitere Erklärung des Landgerichts Cottbus ist positiv für geschädigte Verbraucher in anderen Dieselverfahren. Das Gericht schreibt: „Der Kläger hat in einer den Substantiierungsanforderungen entsprechenden Weise dargelegt, dass es sich bei der innerhalb des Emissionskontrollsystems verwendeten Technik im klägerischen Fahrzeug um eine unzulässige Abschalteinrichtung mit Prüfstanderkennung und damit um eine zur konkludenten Täuschung des KBA entwickelte Abschalteinrichtung handelt. Hierfür ist bereits ausreichend, wenn dargelegt wird, dass das streitgegenständliche Fahrzeug einen Motortyp aufweist, der von einem Rückruf betroffen war, die Einleitung einer illegalen Abschalteinrichtung erfolgte sowie eine allgemeine Funktionsweise einer Abschalteinrichtung beschrieben wird, die die Annahme nahe legt, dass diese ausschließlich dazu entwickelt wurde, das KBA zu täuschen und sich so eine Typengenehmigung zu erschleichen.“
Bei der Daimler AG sind so gut wie alle Mercedes-Benz-Dieselfahrzeuge vom Abgasskandal betroffen. Die Bandbreite der Urteile zeigt, dass der Weg über die Gerichte im Daimler-Abgasskandal der kürzeste Weg zu einer finanziellen Kompensation für geschädigte Verbraucher ist. Besonders betroffen sind die Motoren des Typs OM622, OM626, OM642, OM651, OM654 und OM656. Diese sind flächendeckend über alle Modellreihen hinweg verbaut. Daher entscheiden Gerichte über alle Instanzen hinweg regelmäßig verbraucherfreundlich und sprechen geschädigten Fahrzeughaltern Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu.