Der Abgasskandal

Sind Sie auch vom Diesel-Abgasskandal betroffen?

Viele Millionen von dieselmotorisierten Fahrzeugen sind weltweit vom Diesel-Abgasskandal betroffen. Vor allem ist die Volkswagen AG mit ihren Tochtergesellschaften Audi, Skoda und Seat in die Haftung auf Schadensersatz genommen worden, aber auch Porsche-Fahrzeuge mit Dieselmotoren wie Panamera, Cayenne und Macan sind von betrügerischen Abgasmanipulationen betroffen. Der Mercedes-Abgasskandal trifft auch mehr als 3 Millionen Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 5 und 6. Auch die BMW AG ist zunehmend konkretem Verdacht ausgesetzt und steht immer mehr unter Druck, was zuletzt in aller Konsequenz auch zu gerichtlichen Verurteilungen geführt hat.

Zudem kommt Opel vermehrt in den Fokus der Abgasbetrügereien durch die Verwendung von Schummel-Software für die Abgassteuerung. Alle Hersteller geben vor, im Rahmen von Rückrufaktionen mit Software-Update und Teiletausch zu erreichen, dass die Fahrzeuge weniger Schadstoffe ausstoßen. VW ist zuletzt eindeutig überführt worden, dass auch das zur Verfügung gestellte Software-Update wiederum unzulässige Abgasmanipulationen enthält.

Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung: „Selbst wenn eine Reduzierung des Schadstoffausstoßes gelingt – heute kann niemand sagen, ob und wie sich diese Maßnahmen auf Leistung und vor allem Lebensdauer der betroffenen Maschinen auswirken. Aus sachverständiger Sicht wird der Mangel nicht abgestellt, sondern durch neue Mängel ersetzt. Hinzu kommt auch noch ein erhöhter Dieselverbrauch bzw. bei Fahrzeugen der Abgasnorm Euro 6 auch noch ein gesteigerter AdBlue-Verbrauch!“

PKW-Besitzer sollten ihr Dieselfahrzeug zurückgeben, weil begründeter Verdacht besteht, dass die Mangelhaftigkeit nicht abgestellt wird! Die Abzugsfähigkeit einer Nutzungsentschädigung und die Berechtigung von Entziehungszinsen wird aktuell immer verbraucherfreundlicher entschieden. Geschädigte Diesel-Käufer erhalten bei Fahrzeugen mit geringer Laufleistung unter Einbeziehung von Zinseffekten insbesondere im Verhältnis zum geleisteten Kaufpreis weit höhere Schadensersatzbeträge als die gegenwärtigen Zeitwerte der betroffenen Fahrzeuge.