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Staatsanwaltschaft ermittelt im Daimler-Abgasskandal gegen Mercedes-Mitarbeiter!

Gegen drei Mitarbeiter der Daimler AG wurden wegen des Vorwurfs der Manipulation des Emissionskontrollsystems von Diesel-Pkw von Daimler Strafbefehle beantragt. Der Konzern gerät damit im Dieselabgasskandal immer weiter unter Druck.

Staatsanwaltschaft ermittelt im Daimler-Abgasskandal gegen Mercedes-Mitarbeiter!

Wegen mutmaßlicher Verstrickung in den Dieselskandal hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen drei Daimler-Mitarbeiter Daimler Aktie Strafbefehle beim Amtsgericht Böblingen beantragt. Es gehe um den Verdacht des Betrugs, teilte die Behörde laut dem Nachrichtenportal t-online.de mit. Beschuldigt werden laut der Behörde ein Mitarbeiter aus einer der unteren Führungsebenen des Unternehmens sowie zwei Sachbearbeiter ohne Personalverantwortung.

Ursprünglich hatte das Magazin „WirtschaftsWoche“ darüber berichtet. „In den beantragten Strafbefehlen geht es laut Staatsanwaltschaft um den Vorwurf der Manipulation des Emissionskontrollsystems von Diesel-Pkw von Daimler“, heißt es. Bei Strafbefehlen könnten Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr auf Bewährung verhängt werden. Den Beschuldigten werde zur Last gelegt, dafür verantwortlich gewesen zu sein, dass die Motorsteuerungssoftware eines Teils der von einem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts betroffenen Dieselfahrzeuge der Emissionsklasse Euro 6, die die Daimler AG im Zeitraum August 2011 bis einschließlich Dezember 2016 auf den europäischen Markt brachte, eine unzulässige Abschalteinrichtung enthalten hätten, teilte die Staatsanwaltschaft laut „WirtschaftsWoche mit.“ Daimler bestätigte dem Medienbericht zufolge, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart in Individualverfahren gegen drei Mitarbeiter Strafbefehle beantragt habe.

In der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) wiederum heißt es: „Nach den Erkenntnissen des Unternehmens sei ‚die Auslegung der höchst komplexen Vorschriften durch die Mitarbeiter zum maßgeblichen Zeitpunkt‘ allerdings ‚vertretbar‘ gewesen und nicht in der Absicht geschehen, unrechtmäßig zu handeln. Daimler teile ‚daher die rechtliche Bewertung der Staatsanwaltschaft nicht, dass es sich bei dem in Frage stehenden Sachverhalt um Betrug gehandelt habe‘.“

„Das ist natürlich ein Versuch, die Sache in der Öffentlichkeit herunterzuspielen. Die Strafbefehle zeigen allzu deutlich, wie rau der Wind im Dieselabgasskandal gegen die Daimler AG mittlerweile weht. Der Konzern gerät immer weiter unter Druck und wird mehr und mehr Schwierigkeiten haben, sich aus der Verantwortung zu stehlen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Bei der Daimler AG sind flächendeckend Mercedes-Benz-Dieselfahrzeuge vom Abgasskandal betroffen. Die Bandbreite der Urteile zeigt, dass der Weg über die Gerichte im Daimler-Abgasskandal der kürzeste Weg zu einer finanziellen Kompensation für geschädigte Verbraucher ist.

„Besonders betroffen sind die Motoren des Typs OM622, OM626, OM642, OM651, OM654 und OM656. Diese sind flächendeckend über alle Modellreihen hinweg verbaut. Daher entscheiden Gerichte regelmäßig verbraucherfreundlich und sprechen geschädigten Fahrzeughaltern Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu“, betont Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung.