Sind Sie auch vom Dieselskandal betroffen?

Wir setzen Ihr Recht durch und holen Ihr gutes Geld zurück!
Bereits über 10.000 Mandanten vertrauen uns.

» Kostenlose Erstberatung » Gewonnene Verfahren

Abgasskandal: EuGH erklärt Abschalteinrichtungen für illegal und ist damit weiterhin auf der Seite der Verbraucher

Ein Hersteller darf keine Abschalteinrichtung einbauen, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen verbessert, um ihre Zulassung zu erreichen, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 17. Dezember 2020 entschieden. Das neuerliche Urteil zu illegalen Abschalteinrichtungen durch den EuGH dient als weiterer Katalysator für Betrugshaftungsklagen gegen Automobilhersteller in Deutschland.

Abgasskandal: EuGH erklärt Abschalteinrichtungen für illegal und ist damit weiterhin auf der Seite der Verbraucher

Der EuGH hatte sich bereits im Frühling sehr deutlich zur Legalität von Abschalteinrichtungen positioniert. Abschalteinrichtungen wie Thermofenster bei der Abgasreinigung in Dieselfahrzeugen oder auch Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelungen sind grundsätzlich unzulässig. Das hat die EU-Generalanwältin Eleanor Sharpston in ihrem Schlussantrag zu einem vielbeachteten Verfahren am EuGH klargemacht. Entscheidend bei dem EuGH-Urteil vom 30. April 2020 ist die Aussage, dass auch temperaturabhängige Abgaskontrollsysteme unzulässige Abschalteinrichtungen darstellen.

Am 17. Dezember 2020 nun der nächste Paukenschlag: „Ein Hersteller darf keine Abschalteinrichtung einbauen, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen verbessert, um ihre Zulassung zu erreichen. Die Tatsache, dass eine solche Abschalteinrichtung dazu beiträgt, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verhindern, kann ihr Vorhandensein nicht rechtfertigen“, heißt es in einer Mitteilung des EuGH im Urteil in der Rechtssache C-693/18.

Hintergrund des Verfahrens: Ein Automobilhersteller, der in Frankreich Kraftfahrzeuge vertreibt, soll Fahrzeuge mit einer Software auf den Markt gebracht haben, die geeignet ist, die Ergebnisse der Zulassungstests in Bezug auf Emissionen von Schadstoffen wie Stickoxiden (NOx) zu verfälschen. Volkswagen hat übrigens laut einem Zeitungsartikel bestätigt, dass es um seine Fahrzeuge geht. „Die fraglichen Fahrzeuge waren mit einem Ventil zur Abgasrückführung (AGR) ausgestattet. Das AGR-Ventil ist eine der Technologien, die von den Automobilherstellern zur Kontrolle und Verringerung der endgültigen NOx-Emissionen verwendet werden. Es handelt sich um ein System, das darin besteht, einen Teil der Abgase von Verbrennungsmotoren zum Ansaugkrümmer, das heißt dorthin, wo die dem Motor zugeführte Frischluft eintritt, zurückzuführen, um die endgültigen NOx-Emissionen zu verringern“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

„Ein technisches Gutachten, das im Rahmen des Ermittlungsverfahrens erstellt wurde, kam zu dem Ergebnis, dass die fraglichen Fahrzeuge über eine Einrichtung verfügen, die es ermöglicht, die Phasen der Zulassungstests zu erkennen und infolgedessen die Funktion des AGR-Systems so anzupassen, dass die vorgeschriebene Emissionsobergrenze eingehalten wird“, heißt es in der entsprechenden Mitteilung. Umgekehrt führe diese Einrichtung unter anderen Bedingungen als jenen der Zulassungstests, also beim normalen Fahrbetrieb, zu einer (teilweisen) Deaktivierung des AGR-Systems und damit zu einer Erhöhung der NOx-Emissionen. Der Gutachter habe angegeben, dass die Fahrzeuge erheblich weniger NOx erzeugt hätten, wenn das AGR-System bei realem Fahrbetrieb so funktioniert hätte wie bei den Zulassungstests.

„Daraus folgt für den Europäischen Gerichtshof, dass das AGR-System unter den Begriff des Emissionskontrollsystems fällt und damit eine illegale Abschalteinrichtung darstellt. Das Gericht lässt diese illegalen Abschalteinrichtungen auch dann nicht gelten, wenn sie nur dazu beitragen, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verhindern. Sie ist nur dann gerechtfertigt, wenn sie den Motor vor plötzlichen und außergewöhnlichen Schäden und unmittelbaren Beschädigungsrisiken schützen, die zu einer konkreten Gefahr während des Betriebs des Fahrzeugs führen“, betont Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Er führt weiter aus: „Das neuerliche Urteil zu illegalen Abschalteinrichtungen durch den EuGH dient als weiterer Katalysator für Betrugshaftungsklagen gegen Automobilhersteller in Deutschland. Volkswagen, Audi, Daimler und Co. haben immer weniger Schlupflöcher, um sich Schadenersatzforderungen zu entziehen.“ Es gelte nach dem Urteil, dass eine Software, die wie die in Rede stehende Software die Höhe der Fahrzeugemissionen nach Maßgabe der von ihr erkannten Fahrbedingungen modifiziere und die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte nur unter Bedingungen gewährleiste, die den für die Zulassungsverfahren geltenden Bedingungen entsprechen, eine solche Abschalteinrichtung darstelle. Dies gelte selbst dann, wenn die Verbesserung der Leistung des Emissionskontrollsystems punktuell auch unter normalen Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs beobachtet werden können. „Geschädigte Verbraucher sollten also weiterhin den Weg vor die Gerichte gehen, um Schadenersatz gegen manipulierende Hersteller durchzusetzen!“