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Abgasskandal FIAT Ducato Wohnmobil – Dieselskandal Multijet Motoren

Rechtsanwalt hilft bei Schadenersatzklage gegen FIAT

Gegen den Basishersteller FIAT kann aufgrund des verbraucherfreundlichen Urteils des EuGH vom 09.07.2020 (C-343/19) selbstverständlich in Deutschland gegen den Hersteller und Händler auf Schadensersatz Neulieferung, Rücktritt/Rückabwicklung, Minderung geklagt werden. Lassen Sie sich also nicht in die Irre führen.

Der Dieselskandal beschränkt sich mittlerweile nicht mehr nur auf PKW-Modelle aus dem Hause VW, Audi, SEAT, Skoda, Porsche, Opel, BMW und Daimler. Auch voll- oder teilintegrierte Wohnmobile mit Dieselmotoren der FCA-Unternehmen – inzwischen Stellantis N.V. – zu denen auch die Marken FIAT, Alfa Romeo, Chrysler und Jeep gehören, stehen seit der Durchsuchung von Firmenräumen in Italien, der Schweiz und Deutschland vom 22.07.2020 im Fokus der Ermittlungen im Dieselgate. Motoren der Marke FIAT gehören zu den am meisten verbauten Motoren in Wohnmobilen. FIAT-Motoren sind in Wohnmobilen diverser Markenhersteller, wie zum Beispiel Adria, Arca, Bavaria, Carthago, Bürstner, Chausson, Dethleffs, Eura Mobil, Frankia, Hobby, Hymer, Knaus, LMC, Pössl, Westfalia, verbaut.

In Deutschland sind rund 200.000 manipulierte Wohnmobile und Transporter mit Motoren von FIAT von den Abgasmanipulationen betroffen. Aktuell steht der FIAT-Motor vom Typ 1.6 Mulitjet Lounge auf dem juristischen Prüfstand des Landgerichts Koblenz. Dieser Motor, der auch im Fiat Ducato verbaut wird, emittiert im Straßenverkehr unerlaubt rund 1.200 mg/km NOX. Erlaubt sind bei EURO 5 gerade einmal 180 mg/km! Auch das Reisemobil „Adria Twin“ der Firma Adria Mobil aus Slowenien ist betroffen.

Im Fiat-Dieselskandal bearbeitet die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hunderte Strafanzeigen. 90% der Anzeigen stammen von Wohnmobilkäufern, so die Oberstaatsanwältin Nada Niesen in einem Interview mit dem „Badischen Tagblatt“ vom 30.10.2020.

Inzwischen liegen im Diesel-Abgasskandal von Fiat-Chrysler (FCA) – nach der Neustrukturierung des Konzern in Stellantis umbenannt – auch verbraucherfreundliche Urteile vor. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat Stellantis am 09.07.2021 unter dem Aktenzeichen 19 O 737/21 aufgrund von vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung im Sinne von § 826 BGB zur Rückabwicklung bzw. Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Am Landgericht Stade sind bereits vier positive Urteile unter den Aktenzeichen 2 O 12/21, 2 O 33/21, 2 O 15/21 und 7 O 103/21 erstritten worden. Zudem hat das Landgericht Koblenz am 01.03.2021 unter dem Aktenzeichen 12 O 316/20 den Motorenhersteller des betroffenen Wohnmobils zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Die Multijet-Motoren von FCA/Stellantis sind so manipuliert worden, dass die gesetzlich vorgeschriebene Abgasnachbehandlung ca. 22 Minuten nach jedem Motorstart deaktiviert wird. Da der Testlauf auf einem Abgasprüfstand nur ungefähr 20 Minuten andauert, führt die Deaktivierung der Abgasnachbehandlung dazu, dass in der Prüfungssituation der Anschein vermittelt wird, das Fahrzeug würde den für Fahrzeuge der Euroabgasnormen 5 bzw. 6 gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgrenzwerten für NOx-Mengen genügen. Darüber hinaus befindet sich im Motor ein Thermofenster, das die Abgasreinigung über die Außentemperatur des Fahrzeugs regelt – sprich ausschaltet. Zudem sind auch die Warnmeldungen der On-Board-Diagnose (OBD) unzulässig manipuliert. Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät daher geschädigten Dieselkäufern zu einer kostenlosen Erstberatung. Die Kanzlei gehört zu den führenden Kanzleien im Abgasskandal.

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Betroffene Marken und Motoren:

Multijet-Motoren stehen auch auf einer Liste, welche die Staatsanwaltschaft Frankfurt im Zuge von Durchsuchungen bei FCA am 22. Juli 2020 veröffentlicht hat. Die Deutsche Umwelthilfe hat auch den FIAT 500x getestet. Dieser kam auf Werte um die 1.400 Milligramm pro Kilometer, was dem 17-fachen des erlaubten Grenzwertes entspricht. Die Deutsche Umwelthilfe deckte den Abgasskandal bei FIAT bereits 2016 auf. Der FIAT-Motor schaltet nach 22 Minuten die Abgasreinigung vollständig ab, so das Ergebnis von zahlreichen Tests. Für den Chemiker und Umweltexperten Dr. Axel Friedrich sind alle Motoren des Konzerns mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 manipuliert. Sie halten die Grenzwerte nur auf dem Prüfstand ein und im normalen Straßenverkehr wird die Luft verpestet. Auch bei Untersuchungen durch den ADAC fiel der FIAT Ducato beim Ausstoß von Stickoxiden negativ auf. Bei NOx-Emissionen im normalen Straßenverkehr emittiert der Ducato rund 1.200 mg/km an NOx – erlaubt sind bei Euro 5 180 mg/km.

Aktuell gehen wir davon aus, dass Motoren mit der Abgasnorm Euro 5, Euro 6 und Euro 6d aus den Jahren 2014 bis 2019 betroffen sind. Im Einzelnen:

FIAT, Jeep, Alfa Romeo
Baujahr/Erstzulassung von 2014 bis 2019 und
Motoren der Euro Norm 5 und Euro Norm 6:

  • 1,3 Liter Mulitjet
  • 1,3 Liter 16V Multijet
  • 1,6 Liter
  • 2,0 Liter Multijet
  • 2,0 Liter
  • 2,2 Liter Multijet II
  • 2,3 Liter
  • 2,3 Liter Multijet
  • 3,0 Liter
  • Daily Hi-Matic
  • Daily 4×4
  • Eurocargo

FIAT, Alfa Romeo und Jeep
Baujahr/Erstzulassung von 2014 bis 2019 und
mit dem Motor der Baureihe „Family B“ sowie
mit Euro Norm 5 und Euro Norm 6:

  • 1,3 Liter Multijet
  • 1,6 Liter Multi

FIAT mit den Motoren „light Duty/heavy Duty”:

  • 110 Multijet – Motorkennung F1AE3481G
  • 115 Multijet – Motorkennung 250A1000
  • 150 Multijet – Motorkennung F1AE3481D
  • 180 Multijet – Motorkennung F1CE3481E

Wohnmobilvermieter und Flotten

Vermieter von Reisemobilen, Campern und Wohnmobilen sind besonders von dem Diesel-Abgasskandal betroffen. Bereits heute beraten wir zahlreiche Wohnmobilisten und Camper bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche.

Musterfeststellungsklage – Rechtsschutzversicherungen – Prozessfinanzierer

Aktuell arbeiten wir daran, eine Musterfeststellungsklage wie im VW-Abgasskandal zu initiieren. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, kümmern wir uns um die Einholung der Deckungsschutzzusage und der Abwicklung aller Formalien. Auch wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, helfen wir Ihnen bei der Suche nach einem Prozessfinanzierer gerne weiter.

Informationen zur Diesel-Schadensersatz Berechnung

Die Summe für Ihren persönlichen Diesel-Schadensersatz wird aus dem Kaufpreis, den von Ihnen gefahrenen Kilometern und der erwarteten Maximallaufleistung errechnet. Diese Berechnung wurde nach heutigem Stand aufgestellt. Bitte beachten Sie, dass der Nutzungsersatz immer erst am Ende des letzten Gerichtstermins errechnet wird.

Zur kompletten Rückabwicklung Ihres Vertrages können wir in einigen Fallgruppen alternativ auch eine Entschädigung in Geld fordern. Die exakte Höhe lässt sich allerdings nicht so genau taxieren. In einem ersten Schritt wird durch einen Sachverständigen zunächst der individuelle Wertverlust bzw. der Minderwert Ihres Diesels ermittelt. Je nach Zustand Ihres Fahrzeuges liegt dieser i.d.R. zwischen 15 % und 30 % des Kaufpreises.

Die Rolle des Kraftfahrtbundesamtes (KBA)

Angeblich hatte das KBA bereits 2016 davon Kenntnis, dass im FIAT-Motor Ducato eine unzulässige Abschalteinrichtung das Abgaskontrollsystem manipuliert. Das KBA ist eine Bundesbehörde. Gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat jeder Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden.

Wir setzen Ihr Recht durch und holen Ihr gutes Geld zurück!
Bereits mehr als 10.000 Inhaber von Dieselfahrzeugen und zahlreiche Flottenbetreiber deutschlandweit setzen auf die Expertise der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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Ihre Berater im Fiat Wohnmobil-Abgasskandal:

Dr. Gerrit W. Hartung

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Christian Schneider

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Rulan M. Dölken

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Unsere Anwälte in den Medien:

Die Abwicklung von Massenschadensfällen sind unsere Stärke

Die „Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ hat sich auf die aktuellen Bedürfnisse von Geschädigten in vielen Lebensbereichen fokussierte. Zu Tätigkeitsschwerpunkte gehören:

  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Versicherungsrecht
  • Insolvenzrecht
  • Kaufrecht
  • Betrugshaftungsrecht

Des Weiteren befassen wir uns neben den klassischen Verbraucherrechten mit den Rechten von Bank- und Versicherungskunden, wobei wir unsere Schwerpunkte auf die Schadensminimierung für Geschädigte von Kapitalanlage- und Insolvenzbetrug sowie auf die Betreuung von Geschädigten im Dieselskandal und in Widerrufsfällen aufgrund des Widerrufsjokers legen.

Stark im Dieselskandal

Wir verklagen die Hersteller betroffener Marken vor nahezu allen deutschen Landgerichten aus Betrugshaftung sowie Händler aus kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen und gegen finanzierende Banken unter Zuhilfenahme des Widerrufsjokers.

Zu unseren weiteren Schwerpunkten gehören die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Versicherungen und auch die Abwicklung von Prozesskostenfinanzierungen. „Unser Thema ist Schadensersatz – überall dort, wo Betroffene darum kämpfen müssen!“

Die „Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ berät Verbraucher, Unternehmer und als juristische Personen auch Gesellschaften, Vereine, Stiftungen, Family Offices und Genossenschaften.

Kostenlose Erstberatung:
0 21 61 / 6 84 56-0
kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de

Wir haben Mandanten bereits in zahlreichen Schadensersatzverfahren erfolgreich gegen die großen Automobilkonzerne vertreten.
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