VW-Portal: Mit Benutzername und Pin zum Vergleichsangebot
Seit dem 20. März können Angebote geprüft werden
Seit dem 20. März können sich Anspruchsberechtigte auf dem Portal mein-vw-vergleich.de über ihr individuelles Vergleichsangebot informieren und eine Entscheidung über Annahme oder Ablehnung des Vergleichsangebotes fällen. Es geht um rund 15 % des Kaufpreises, das Fahrzeug wird nicht zurückgenommen.
Hilfe sollte dabei unbedingt in Anspruch genommen werden, da die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes von vielen Faktoren abhängt. Im Dieselskandal erfahrene Rechtsanwälte wie der Mönchengladbacher Dr. Gerrit W. Hartung bieten eine Erstberatung an, die Kosten in Höhe von 190 Euro werden komplett von Volkswagen übernommen.
Zur Abwicklung der Prüfung muss nur die der Teil des Anschreibens an die Kanzlei gesendet werden, auf dem Benutzername und PIN vermerkt sind. Dr. Hartung: „Wir prüfen dann das Angebot und melden uns schnellstmöglich per Telefon bei Ihnen!“
Auch die nicht Anspruchsberechtigten haben Post bekommen. Sie werden darüber informiert, dass sie keinen Anspruch auf ein Vergleichsangebot haben. Dr. Hartung: „Dieser Personenkreis wurde unserer Meinung nach zu Unrecht aussortiert. Betroffenen stehen wir gerne kostenlos für eine juristische Erstberatung und zur Prüfung der Rechtsschutzversicherung zur Verfügung.
Die Verjährungshemmung bleibt bestehen, sodass Ansprüche noch aussichtsreich auf dem Klageweg durchzusetzen sind!“
Individuell klagen können alle Teilnehmer der Musterfeststellungsklage noch bis zum 30. September. Erst dann verjährt der Anspruch an Volkswagen endgültig.