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VW-Vergleich mit Hürden

Seit dem 20. März können Vergleichsangebote abgerufen werden

VW-Vergleich mit Hürden

Das VW-Online-Portal mein-vw-vergleich.de ist online und viele erwartungsvoll auf ihr Vergleichsangebot wartende Betroffene sind eher verunsichert als erfreut. Nachdem das Portal nicht wie angekündigt am Freitag früh, sondern erst am Nachmittag aufgerufen werden konnte, gab es erste Probleme bei der Eingabe der übermittelten Daten zum Login.

Ein kleiner Vertipper brachte nicht nur eine Fehlermeldung hervor, der Account wurde dann auch gleich für 5 Minuten gesperrt. Dr. Hartung: „Sicherheit ist wichtig, keine Frage, aber dies Sperrung ist für mich reine Schikane mit dem Ziel, am Ende möglichst viele Leute scheitern zu lassen, zumal im nächsten Schritt ohnehin ein neues Passwort angefordert werden muss.“

Und es geht weiter: Statt nun nach der Eingabe zu einem Vergleichsangebot zu kommen, wird erst die Vergabe eines neuen Passwortes verlangt. Dieses wird so lange verweigert, bis das neue Passwort neben Zahlen und Zeichen auch ein Sonderzeichen und einen Großbuchstaben enthält. Auch dies hält Dr. Hartung, der den Vorgang bereits für zahlreiche Mandanten zum Ende geführt hat, für viel zu kompliziert: „Menschen, die nicht tagein tagaus mit dem Internet zu tun haben, bekommen hier Schwierigkeiten. Hinzu kommt: Zur Passwortanforderung muss man sich ein Dokument an die eigene Email-Adresse schicken lassen.

Wer es nach einiger Zeit geschafft hat, kommt immer noch nicht zum Angebot und muss seine komplette Postanschrift durchgeben. Nächster Klick: Wieder kein Angebot, stattdessen die Aufforderungen, die FIN-Nummer anzugeben. Dr. Hartung „Benutzerfreundlichkeit ist wirklich etwas anderes, zumal VW diese ganzen Daten vorliegen hat!“

Außerdem: Das geht hier auch alles auf die Zeit der betreuenden Anwälte: Zwar zahlt VW 190 Euro für eine Erstberatung, allerdings rechnet sich das für die meisten Anwälte nicht, denn bevor es zur Erstberatung kommt müssen zahlreiche Kunden zu ihrem Angebot geführt werden: In den seltensten Fällen hat ein Mandant alle Angaben komplett zur Hand und es gibt mehrere Anläufe.

Irgendwann ist man dann doch beim Vergleichsangebot angekommen. Dies ist mit 15 % des Kaufpreises nach Meinung vieler Rechtsanwälte zu niedrig angeordnet. Dr. Hartung: „Eine eigene Klage bringt mehr an dieser Stelle!“  Viele Betroffene hatten zu Beginn des Musterfeststellungsverfahrens auch damit gerechnet, ihr Auto abgeben zu können. Dies, so Dr. Hartung, sei ein weiterer Vorteil der eigenen Klage: „Soll sich doch Volkswagen um all die alten Schummel-Diesel kümmern!“