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Porsche Cayenne: Stuttgarter Richter holt den EuGH ins Boot

LG Stuttgart - Aktenzeichen Az. 3 O 31/20

Porsche Cayenne: Stuttgarter Richter holt den EuGH ins Boot

Schadensersatz für Porsche-Fahrer – Richter legt Fragen zur Abschaltvorrichtung dem EuGH vor

Nicht nur VW und Mercedes streiten mit Richtern, Rechtsanwälten und Klägern über Begrifflichkeiten über die Definition „Unzulässige Abschaltvorrichtung“. Auch bei Porsche gibt es da wohl einiges zu klären – Klärungsbedarf, den ein Stuttgarter Landrichter nun dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt hat.

Dr. Gerrit Hartung: „Wir halten das für absolut zielführend, denn die Autohersteller beziehen sich immer wieder auf eine EG-Verordnung, um ihre aus meiner Sicht absolut unzulässigen Abschaltvorrichtungen zu legitimieren!“ Heißt: Über die Existenz der Vorrichtungen wird gar nicht mehr gestritten – nur darüber ob sie zulässig sind oder nicht. „Eine entsprechende Entscheidung des EuGH wäre da natürlich absolut rechtsprägend!“, so Dr. Hartung weiter.

Der Mönchengladbacher Jurist hat jüngst vor dem LG Siegen Schadensersatz für einen Porsche-Fahrer erstritten. „Das geht auch ohne eine EuGH-Entscheidung. Die würde aber vieles einfacher und planbarer machen“.

 

 

Nun soll in Luxemburg zum einen geklärt werden, wie der Begriff der Abschalteinrichtung europaweit von Gerichten und Behörden auszulegen ist – zum anderen ob das „Thermische Fenster“ eine Abschaltvorrichtung ist und zudem unzulässig.

Zum Aktenzeichen Az. 3 O 31/20 wird derzeit vor dem Stuttgarter Landgericht über Schadensersatz für einen Porsche Cayenne verhandelt – es geht nicht voran.

In anderen Fällen – diesmal gegen Daimler, geht es nicht voran, weil die Daimler AG einen Antrag auf Befangenheit gestellt hat und den verhandelnden Richter gern austauschen würde. Aber mit der Verfahrensaufnahme am EuGH hätte er die richtige Antwort auf diesen Befangenheitsantrag gefunden. Auch wenn er in den aktuellen Daimlerverfahren ausgetauscht würde, hätte er das Ziel, nämlich die Definitionsklärung, trotzdem erreicht.