Abgasskandal - VW ist grundsätzlich haftbar
OLG Frankfurt 17 U 45/19
VW muss im Abgasskandal eine weitere bittere Pille schlucken. Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Beschluss vom 25. September 2019 festgestellt, dass sich Volkswagen aufgrund der Abgasmanipulationen bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 189 grundsätzlich haftbar gemacht hat (Az.: 17 U 45/19). Die Käufer seien vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und haben Anspruch auf Schadensersatz, so das OLG.
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger 2009 einen VW Tiguan TDI gekauft. In dem Fahrzeug ist der Motor EA 189 verbaut, bei dem die Abgaswerte manipuliert worden waren. Der Kläger verlangte daher die Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Das OLG Frankfurt gab dem Kläger Recht. In einem Beweisbeschluss stellte es fest, dass dem Kläger dem Grunde nach ein Schadensersatzanspruch wegen sittenwidriger Schädigung gegen die VW AG zustehe. Denn die Entwicklung und das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung stelle eine sittenwidrige Handlung dar. Durch die Abgasmanipulationen habe den Fahrzeugen der Verlust der Betriebserlaubnis gedroht. Dem Käufer sei daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, der auch nicht durch das Aufspielen eines Software-Updates beseitigt werde, so das OLG Frankfurt.
Der Kläger können daher gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises verlangen. Allerdings müsse er sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Bemerkenswert: Für die Berechnung der Höhe der Nutzungsentschädigung sei ein Sachverständigengutachten notwendig. Ein Sachverständiger müsse den anzurechnenden Wertverlust eines vergleichbaren Fahrzeugs ohne Abschalteinrichtung mit der gleichen Laufleistung ermitteln, so das OLG Frankfurt.
„Mit dem OLG Frankfurt hat sich ein weiteres Oberlandesgericht im Abgasskandal eindeutig auf Seiten der geschädigten Verbraucher positioniert. Das OLG sieht VW sogar grundsätzlich in der Haftung. Das zeigt, dass hervorragende Chancen bestehen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.
Schadensersatzansprüche gegen VW können in der Regel noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden. Geschädigte Autokäufer, die sich dem Musterfeststellungsverfahren gegen VW angeschlossen haben, können sich noch bis zum 30. September 2019 von der Musterklage abmelden und ihre Ansprüche in einer erfolgversprechenden Einzelklage geltend machen.