So erhalten Sie für finanzierte oder geleaste Benziner und Diesel die gezahlten Raten inkl. der Anzahlung zurück:

OLG Oldenburg Az. 8 U 216/18 und Az. 8 U 131/18 zum Widerruf eines Autokredits

So erhalten Sie für finanzierte oder geleaste Benziner und Diesel die gezahlten Raten inkl. der Anzahlung zurück:

Der Widerruf der Autofinanzierung ist eine interessante Möglichkeit, aus dem Kreditvertrag auszusteigen, das Fahrzeug abzugeben und sich seine geleisteten Raten zurückzuholen. Das gilt für Diesel-Fahrzeuge genauso wie für Benziner. „Beim Widerrufsjoker spielt die Antriebsart keine Rolle. Entscheidend ist, dass die Bank fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat. Und das ist einer ganzen Reihe von Banken passiert“, sagt Rechtsanwältin Stefanie Fandel, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht bei Hartung Rechtsanwälte.

Verschiedene Gerichtsurteile z.B. gegen die VW Bank oder die Mercedes Benz Bank liegen bereits vor. Nun hat das OLG Oldenburg angekündigt, dass es die Kreditverträge der BMW Bank und Opel Bank für fehlerhaft hält und der Widerruf deshalb wohl zulässig ist.

In den Berufungsverfahren gegen die Opel Bank (Az.: 8 U 216/18) und gegen die BMW Bank (Az.: 8 U 131/18) ist das OLG Oldenburg offenbar zu der Auffassung gekommen, dass die Kreditverträge zur Autofinanzierung schwerwiegende formelle Fehler enthalten, die auch Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags noch zum Widerruf berechtigen.

Besonders die Angaben in der Widerrufsbelehrung seien widersprüchlich und fehlerhaft. Folge ist, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde und der Darlehensvertrag immer noch widerrufen werden kann.

Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, sticht der Widerrufsjoker gleich doppelt. Denn durch den erfolgreichen Widerruf wird sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Praktisch heißt das, dass der Verbraucher das Fahrzeug an die Bank gibt und seine geleisteten Raten inklusive einer möglichen Anzahlung zurückbekommt. Im Idealfall muss sich der Verbraucher bei Autofinanzierungen, die nach dem 12. Juni 2014 geschlossen wurden, keinen Wertersatz für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. „Doch auch wenn die Bank Anspruch auf einen Nutzungsersatz hat, ist der Widerruf der Autofinanzierung in der Regel eine finanziell interessante Option“, so Rechtsanwältin Fandel.

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