VW haftet grundsätzlich im Dieselskandal

Beschluss OLG Frankfurt vom 25.09.2019 17 U 45/19

Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Beschluss vom 25. September 2019 festgestellt, dass sich Volkswagen aufgrund der Abgasmanipulationen bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 189 grundsätzlich haftbar gemacht hat (Az.: 17 U 45/19). Die Käufer seien vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und haben Anspruch auf Schadensersatz, so das OLG.

Der Kläger habe Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Die Höhe der Nutzungsentschädigung orientiere sich am Wertverlust eines vergleichbaren Fahrzeugs ohne Nutzungsentschädigung.