Spieler erhält fast 1 Millionen € von Online-Glücksspiel-Anbieter zurück
Das Landgericht Tübingen hat in einem wegweisenden Urteil vom 24. August 2023 die Rückzahlung von fast einer Million Euro durch das Unternehmen Playcherry Ltd. angeordnet, nachdem ein Spieler erhebliche finanzielle Verluste bei Online-Glücksspielen erlitten hatte.
Ein Spieler hatte in der Zeit von März 2015 bis Juni 2022 über die deutsche Webseite von Playcherry Ltd. an verschiedenen Online-Glücksspielen und Sportwetten teilgenommen und dabei insgesamt 936.535,45 Euro verloren. Der Kläger war sich zu dieser Zeit nicht bewusst, dass diese Glücksspiele illegal waren. Infolgedessen hat das Landgericht Tübingen festgestellt, dass Playcherry Ltd. gemäß dem Urteil vom 24. August 2023 verpflichtet ist, die gesamten Verluste zurückzuerstatten. Das Gericht begründete diese Entscheidung damit, dass das Unternehmen während des relevanten Zeitraums keine gültige Lizenz in Deutschland besaß und daher rechtlich keine Ansprüche auf die verlorenen Gelder geltend machen konnte.
Bis zum 30. Juni 2021 waren Online-Glücksspiele in Deutschland, einschließlich Online-Sportwetten, im Allgemeinen verboten. Es gab jedoch Möglichkeiten für Bundesländer, spezielle Genehmigungen für Online-Sportwetten zu erteilen. Ab dem 1. Juli 2021 wurde dieses Verbot teilweise aufgehoben, und Betreiber konnten Lizenzen beantragen.
„Playcherry Ltd. hatte jedoch in diesem relevanten Zeitraum keine solche Genehmigung. Daher hat der Kläger das Recht auf die Rückzahlung seiner Verluste. Dies gilt sowohl in diesem Fall als auch in den meisten anderen Klagen gegen Online-Glücksspielanbieter, die sich auf den Zeitraum vor dem 1. Juli 2021 beziehen“, erklärt Dr. Gerrit W. Hartung, Rechtsanwalt der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Mönchengladbach.
Die Kanzlei ist spezialisiert auf Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Geschädigten im Abgasskandal auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.
Das Gericht gab dem Kläger Recht, da Playcherry Ltd. gegen die Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags verstoßen hatte. Gemäß Paragraph 4 Absatz 4 des Glücksspielstaatsvertrags in der Version von 2012 war die Veranstaltung oder Vermittlung öffentlicher Glücksspiele in Deutschland nahezu vollständig untersagt. Zudem fehlte Playcherry Ltd. die Genehmigung für Online-Sportwetten. Nach der Überarbeitung des Glücksspielstaatsvertrags zum 1. Juli 2021 können Anbieter nun entsprechende Lizenzen erwerben, was jedoch auf Playcherry Ltd. nicht zutraf.
Die abgeschlossenen Verträge wurden daher als nichtig erachtet, und die Einsätze erfolgten ohne rechtliche Grundlage. Somit wurde das Unternehmen zur Rückerstattung der verlorenen Gelder verpflichtet, wie vom Landgericht Tübingen entschieden wurde. Das Gericht betonte außerdem, dass das Verbot von Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten nicht im Widerspruch zum europäischen Recht steht, sondern dem Gemeinwohl dient, insbesondere dem Schutz der Spieler und der Bekämpfung von Glücksspielsucht. Das Gericht stellte fest, dass dem Kläger keine Schuld trifft, da nicht nachgewiesen werden konnte, dass er von dem Verbot wusste. Darüber hinaus sind seine Ansprüche nicht verjährt, da die Verjährungsfrist erst mit seinem Kenntnisstand im Juni 2022 begann. Dr. Gerrit W. Hartung, Experte für Glücksspielrecht, ermutigt geschädigte Spieler, den Weg der Klage zu verfolgen, da die Aussichten auf finanzielle Entschädigung für erlittene Verluste vielversprechend sind.