Getir-Entlassungen: das sollten Betroffene zum geplanten Stellenabbau wissen
Von den angekündigten massiven Entlassungen bei Getir, dem Unternehmen, das auch den Lieferdienst Gorillas unterhält, sind mehr als 2.500 Arbeitsplätzen betroffen. Begleitet wird der Stellenabbau von einer drastischen Reduzierung des Liefergebiets von 23 auf lediglich sechs Städte. Betroffene Arbeitnehmer sollten ihre Rechte daher durch einen Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.
Die Covid-19-Pandemie hat zweifellos zu einem Boom in der Branche der Lebensmittel- und Getränkelieferdienste geführt, jedoch wurden diese Unternehmen nach dem Ende der Beschränkungen mit erheblichen Umsatzeinbußen konfrontiert. Getir, das darüber hinaus Ende 2022 den ebenfalls nicht profitablen Lieferdienst Gorillas erworben hat, ist von diesen Entwicklungen ebenfalls betroffen. Massenentlassungen sind in dieser Situation leider oft unvermeidbar und können erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Arbeitnehmer sowie deren Familien, die Gemeinschaft und die gesamte Volkswirtschaft haben.
Dr. Gerrit W. Hartung als erfahrener Arbeitsrechtsexperte von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft betont die Bedeutung von gesetzlichen Regelungen in Deutschland zum Schutz von Arbeitnehmern bei Massenentlassungen. Unternehmen sind zum Beispiel verpflichtet, den Betriebsrat und die Agentur für Arbeit rechtzeitig zu informieren und angemessene Konsultationsverfahren durchzuführen. Darüber hinaus existieren Programme zur Umschulung und Weiterbildung, um entlassenen Arbeitnehmern die Integration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.
In Deutschland regelt das Kündigungsschutzgesetz die Bedingungen für Kündigungen und bietet Schutz vor ungerechtfertigten Entlassungen. Besonders bei Massenentlassungen, bei denen eine größere Anzahl von Arbeitnehmern innerhalb kurzer Zeit betroffen ist, gibt es spezielle gesetzliche Bestimmungen, die sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gelten. Wenn beispielsweise der Arbeitgeber seine Verpflichtung zur Meldung der Massenentlassung bei der Bundesagentur für Arbeit vernachlässigt, können die Kündigungen für nichtig erklärt werden.
Die Kündigungsschutzklage ist das Mittel, mit dem Arbeitnehmer sich gegen vermeintlich ungerechtfertigte Kündigungen zur Wehr setzen können. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht einreichen müssen. Verpassen sie diese Frist, wird die Kündigung in der Regel als rechtmäßig angesehen, selbst wenn sie möglicherweise nicht gerechtfertigt war.
Dr. Gerrit W. Hartung empfiehlt den betroffenen Arbeitnehmern außerdem, besonnen zu handeln und keinesfalls voreilige Unterschriften zu leisten, ohne vorher mit einem spezialisierten Anwalt gesprochen zu haben. Unterschriften sind schwer rückgängig zu machen, und je mehr Zeit vergeht, desto weniger Vorbereitungszeit bleibt für eine Kündigungsschutzklage. Arbeitnehmer sollten außerdem bis zum letzten Arbeitstag ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommen, um dies vor Gericht nachweisen zu können. Dies erhöht die Chancen auf einen finanziellen Ausgleich im Rahmen der Kündigungsschutzklage.