Spieler erhält 23.500 € von Online-Casino zurück

Eine bemerkenswerte gerichtliche Entscheidung erging am 14. September 2023, als das Landgericht Landshut einen Online-Casino-Betreiber verpflichtete, einem Spieler, der Verluste in Höhe von etwa 23.500 Euro erlitten hatte, eine umfassende Entschädigung zukommen zu lassen. Dieses Urteil wurde aufgrund des Verstoßes der Betreiberin gegen den Glücksspielstaatsvertrag gefällt, welcher bis zum 1. Juli 2021 Online-Glücksspiele in Deutschland untersagte.

Spieler erhält 23.500 € von Online-Casino zurück

Das Landgericht Landshut hat in seiner Entscheidung vom 14. September 2023 festgestellt, dass eine Online-Casino-Betreiberin einem Spieler, der zwischen 2016 und 2020 über die deutschsprachige Website des Casinos an verschiedenen Online-Glücksspielen teilnahm und dabei besagte Summe verlor, eine umfassende Entschädigung zahlen muss. Die Grundlage für diese Entscheidung war der Verstoß der Beklagten gegen das in den Glücksspielstaatsvertrag verankerte Verbot von Online-Glücksspielen, wodurch sie rechtlich keinen Anspruch auf das verlorene Geld hatte. Bis zum 1. Juli 2021 war das Anbieten solcher Spiele in Deutschland gesetzlich verboten.

Dr. Gerrit W. Hartung, Experte für Glücksspielrecht, kommentierte diese Angelegenheit und erklärte: „Aufgrund des Verstoßes der Betreiberin des Online-Casinos gegen dieses Gesetz haben wir im Auftrag unseres Mandanten die Rückerstattung seiner finanziellen Verluste gefordert. Das Landgericht Landshut hat die Rechtmäßigkeit der Klage bestätigt. Es stellte fest, dass die mit der Beklagten geschlossenen Spielverträge ungültig waren, da sie gegen § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags verstoßen hatten. Dieser Paragraph erklärt die Organisation und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet in Deutschland für illegal. Daher hat die Beklagte die Spieleinsätze unrechtmäßig erhalten und ist verpflichtet, diese vollständig an den Kläger zurückzuerstatten. Dies gilt auch für Verluste aus Online-Poker-Spielen.“

Das Gericht betonte, dass die Teilnahme des Klägers an den verbotenen Online-Glücksspielen seinen Anspruch auf Rückerstattung in keiner Weise mindere. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Kläger von diesem Verbot Kenntnis hatte, und die Beweislast lag bei der Beklagten, die das Gegenteil nicht belegen konnte. Zudem unterstrich das Gericht, dass das Verbot von Online-Glücksspielen dem Schutz der Spieler vor süchtigmachenden, finanziell ruinösen oder betrügerischen Spielformen diene. Die Integrität dieser Schutzziele wäre beeinträchtigt, wenn die Betreiberin illegaler Spiele das eingenommene Geld behalten dürfte.

Das Landgericht Landshut machte darüber hinaus deutlich, dass die Ansprüche des Klägers nicht verjährt sind. Die Verjährungsfrist von drei Jahren beginnt erst, wenn der Kläger von der rechtlichen Situation erfährt, was hier nicht der Fall war. Obwohl es seit dem 1. Juli 2021 gewisse Lockerungen im Bereich der Online-Glücksspiele gibt, gelten diese nicht rückwirkend. Eine in Deutschland gültige Lizenz bleibt nach wie vor erforderlich. Spieler haben daher weiterhin gute Chancen, ihre Verluste zurückzufordern, selbst wenn diese nach dem 30. Juni 2021 auftraten.

In diesem Zusammenhang betont Dr. Gerrit W. Hartung nachdrücklich, dass auch Spieler, die bei Online-Sportwetten Verluste erlitten haben, unbedingt juristische Beratung in Anspruch nehmen sollten, um ihre Ansprüche auf Schadenersatz oder Rückerstattung der erlittenen Verluste zu überprüfen. Diese Ansprüche ergeben sich aus den Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags in Verbindung mit § 134 BGB, ein Paragraf, den auch das Oberlandesgericht Dresden explizit hervorhebt. In ihm heißt es: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.“ Die getätigten Zahlungen bei illegalen Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten erfolgten somit ohne rechtliche Grundlage.