Unzulässige Abschalteinrichtung beim Mercedes CLA 220 CDI - LG Stuttgart verurteilt Daimler
LG Stuttgart 29 O 121/19
Daimler muss im Abgasskandal eine weitere Niederlage vor dem Landgericht Stuttgart einstecken. Das LG Stuttgart entschied mit Urteil vom 10. Oktober 2019, dass Daimler bei einem Mercedes CLA 220 CDI eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet habe und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist (Az.: 29 O 121/19).
Der Kläger hatte im Dezember 2015 einen Mercedes CLA 220 CDI Coupé mit der Abgasnorm Euro 6 gebraucht gekauft. In dem Fahrzeug ist der Motor des Typs OM 651 verbaut. Mehrere Mercedes-Modelle mit diesem Motor wurden bereits vom Kraftfahrt-Bundesamt wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen.
Auch der Mercedes CLA des Klägers hielt den zulässigen Grenzwert beim Stickoxid-Ausstoß von 80 mg/km nur auf dem Prüfstand und nur unter Laborbedingungen bei Außentemperaturen zwischen 20 und 30 Grad ein. Im realen Straßenverkehr stößt das Fahrzeug mehr gesundheitsschädigende Stickoxide aus. Dies wird durch die Verwendung eines Thermofensters, das die Abgasreinigung in bestimmten Temperaturbereichen reduziert bzw. abschaltet, noch verstärkt. Der Kläger machte daher wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung die Rückabwicklung des Kaufvertrags geltend.
Seine Klage hatte vor dem LG Stuttgart Erfolg. Das Fahrzeug erfülle nicht die Voraussetzungen für die EG-Typengenehmigung. Denn der Hersteller sei verpflichtet, die Fahrzeuge so auszurüsten, dass die festgelegten Grenzwerte bei den Emissionen eingehalten werden. Zudem sei mittels technischer Maßnahmen sicherzustellen, dass die Abgasgrenzwerte während der gesamten normalen Lebensdauer des Fahrzeugs bei normalen Nutzungsbedingungen eingehalten und keine unzulässigen Abschalteinrichtungen verwendet werden. Diesen Vorgaben habe das Fahrzeug nicht entsprochen.
Durch das Inverkehrbringen eines solchen Fahrzeugs habe Daimler den Kläger konkludent getäuscht und vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Der Schaden sei dem Kläger schon mit dem Abschluss des Kaufvertrags über ein Fahrzeug, das nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht, entstanden.
Der Kläger habe nicht das erhalten, was ihm aufgrund des Kaufvertrags zusteht – ein mangelfreies, den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Fahrzeug, so das LG Stuttgart.
Das Gericht kam zu der Auffassung, dass die Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß nur unter Laborbedingungen eingehalten werden, nicht jedoch bei Außentemperaturen unter 20 Grad. Eine Funktion, die schon bei Außentemperaturen unter 20 Grad die Abgasreinigung reduziert, könne nicht den Ausnahmetatbestand rechtfertigen. Zumal Daimler den Nachweis, dass dies aus Motorschutzgründen notwendig sei, nicht erbracht habe, so das LG Stuttgart.
Daimler hätte klar sein müssen, dass ein Fahrzeug, das bereits bei der in Deutschland herrschenden Durchschnittstemperatur von 10,5 Grad nicht mehr in der Lage ist, den Grenzwert beim Stickoxid-Ausstoß einzuhalten, offensichtlich nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht und daher auch die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug entzogen werden könne, so das LG Stuttgart. Daimler müsse den Mercedes CLA des Klägers daher zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten“, so das LG Stuttgart.
„Daimler ist nun zum wiederholten Mal wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zum Schadensersatz verurteilt worden. Die beanstandeten Thermofester werden in zahlreichen Mercedes-Modellen verwendet. Hinzu kommen noch die Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamtes für diverse Mercedes-Modelle. Das zeigt, dass Daimler tief im Abgasskandal steckt. Die geschädigten Käufer haben aber auch gute Aussichten, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtswalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.