Dieselsskandal der Daimler AG: Gerichte erhöhen den Druck
Das Landgericht Hagen hat das persönliche Erscheinen des Daimler AG-Vorstands und insbesondere des Vorstandsvorsitzenden zu einem Gerichstermin im Dieselskandal angeordnet. Das hat der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung erreicht. Die Daimler AG steht mitterweile mit im Mittelpunkt des Dieselskandals.
Der anerkannten Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Mönchengladbach hat vor dem Landgericht Hagen im Dieselskandal einen interessanten Erfolg erzielt. In dem Rechtsstreit gegen Daimler AG hat Dr. Gerrit W. Hartung, „Dieselanwalt“ der ersten Stunde, erreicht, dass das persönliche Erscheinen des Daimler AG-Vorstands und insbesondere des Vorstandsvorsitzenden angeordnet wurde. „Die Anordnung erfolgt zum Zwecke eines Güteversuchs und zur Aufklärung des Sachverhalts“, heißt es in der Verfügung. Nach § 141 ZPO soll das Gericht das persönliche Erscheinen beider Parteien anordnen, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts geboten erscheint.
„Die Daimler AG kann sich nach dieser Verfügung nicht mehr einfach hinter ihre Mauern zurückziehen und so tun, als sei sie nicht vom Dieselabgasskandal betroffen. Dieser ist wirklich weitreichend, wie die zahlreichen Urteile und Rückrufe gegen die Daimler AG und ihre Kern- und Premium-Marke Mercedes-Benz zeigen. Insgesamt liegt die Zahl der vom Abgasskandal betroffenen Mercedes-Fahrzeuge bereits bei sehr beachtlichen 1,4 Millionen. Das sind Dimensionen, die bereits der Volkswagen AG als Auslöserin des Dieselskandals nahekommen“, kommentiert Dr. Gerrit W. Hartung. Besonders betroffen sind die Motoren der Typen OM 651, OM 622, OM 626, OM 654 und OM 642, die in zahlreichen Baureihen zu finden sind.
Die Anordnung des persönlichen Erscheinens reiht sich ein in eine wachsende Zahl von Urteilen, die für die Daimler AG eher ungünstig sind. Vor einigen Wochen hat bereits das Oberlandesgericht Stuttgart, sozusagen das „Heimatgericht“ des Autokonzerns, herausgestellt, dass sich Daimler in den Verfahren des Abgasskandals mit den Informationen zu eigenen Abschalteinrichtungen, den sogenannten „Thermofenstern“, nicht mehr wie in der Vergangenheit bedeckt halten darf. Künftig sind geschwärzte Dokumente nicht mehr ausreichend. Der Konzern müsse vielmehr die Funktionen der Abschalteinrichtungen ausführen und begründen, warum diese zulässig oder gar notwendig sei. Diese vorläufige Rechtsauffassung machte der 16a. Zivilsenat des OLG Stuttgart in drei Verfahren am 5. Mai 2020 klar und nimmt die Daimler AG damit massiv in die Pflicht.
Damit ist die Daimler AG am Zug, sich zu entlasten, da sie sich im Rahmen einer sogenannten sekundären Darlegungslast erklären muss. Dieses neue Verhalten schließt sich der vielbeachteten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 2020 an. Danach können Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gegen die Daimler AG von einem Gericht nicht einfach als Behauptungen „ins Blaue hinein“ abgewiesen werden, wie Dr. Gerrit W. Hartung erfreut mitteilt. Er hat die maßgebliche Entscheidung des obersten deutschen Gerichts gemeinsam mit einem kooperierenden BGH-Anwalt erstritten. Dass sich die Daimler AG im Diesel-Abgasskandal nicht länger hinter Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen verstecken kann und zur Funktionsweise von Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung äußern muss, hat auch das Oberlandesgericht Köln in einer entsprechenden Verfügung erlassen (18.05.2020; Az.: 24 U 419/19).
„Die Anordnung des persönlichen Erscheinens spricht jetzt dafür, dass Klarheit in dem Komplex geschaffen werden soll. Die Gerichte lassen belanglose Auskünfte als Begründung für den Abgasbetrug nicht mehr zu.“ Geschädigte Verbraucher sollten ihre Chance daher nutzen, gegen die Daimler AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung vorzugehen und auf dem Wege der Betrugshaftungsklage Schadensersatz zu erhalten.