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EuGH soll über unzulässige Abschalteinrichtung bei Mercedes entscheiden

LG Stuttgart will Klagen bündeln und EuGH vorlegen

EuGH soll über unzulässige Abschalteinrichtung bei Mercedes entscheiden

Im Dieselskandal nehmen die Schadensersatzklagen gegen Daimler zu. Wie das Landgericht Stuttgart mitteilte, seien seit Beginn des Jahres rund 1400 Klagen gegen den Autobauer eingegangen. Dabei geht es zumeist um den Vorwurf, dass Daimler eine unzulässige Abschalteinrichtung bei verschiedenen Diesel-Modellen verwendet.

Daimler bestreitet diesen Vorwurf erwartungsgemäß. Dennoch gab es schon diverse Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamts für verschiedene Mercedes-Modelle.

Bei vielen Verfahren gegen Mercedes geht es um den Einsatz sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung. Diese bewirken, dass die Abgasreinigung in bestimmten Temperaturbereichen nur reduziert arbeitet oder ganz abgeschaltet wird. Daimler sieht in dieser Funktion allerdings keine unzulässige Abschalteinrichtung, sondern hält sie aus Motorschutzgründen für notwendig.

Diese Frage wird demnächst wohl vom Europäischen Gerichtshof zu klären sein. Denn das Landgericht Stuttgart wird voraussichtlich 21 Klagen von Autokäufern gegen Daimler bündeln und dem EuGH vorlegen. Im Kern soll der EuGH zwei wesentliche Fragen klären: Handelt es sich bei den Thermofenstern bei der Abgasreinigung um eine unzulässige Abschalteinrichtung und müssen die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß nur im Prüfmodus oder auch im realen Straßenverkehr eingehalten werden? Ob der EuGH eingeschaltet wird, will das Landgericht Stuttgart am 6. Dezember entscheiden.

Auch das Landgericht Frankenthal wird dem EuGH ähnliche Fragen zur Abgasreinigung bei Daimler vorlegen.

In Deutschland haben inzwischen verschiedene Gerichte entschieden, dass Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtungen einzustufen sind und Daimler deshalb zum Schadensersatz verurteilt.

„Abschalteinrichtungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig. Die Thermofenster führen aber dazu, dass die Abgasreinigung über Wochen und Monate nur reduziert arbeitet. Von einer Ausnahme kann daher keine Rede sein, zumal es auch andere technische Möglichkeiten gibt. Daher gehe ich davon aus, dass auch der EuGH die Thermofenster als illegale Abschalteinrichtung einstufen wird“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der bereits Schadensersatzansprüche gegen Daimler erstritten hat.

Betroffene Mercedes-Kunden müssen eine Entscheidung des EuGH aber nicht abwarten. „Sie können schon jetzt Schadensersatzansprüche geltend machen, unabhängig davon, ob es einen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts für ihr Fahrzeug gibt“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.