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VW und Audi - Abgasmanipulationen bei Dieseln mit der Abgasnorm Euro 4

Insgesamt ca. 105.000 ältere Diesel betroffen

VW und Audi - Abgasmanipulationen bei Dieseln mit der Abgasnorm Euro 4

Abgasskandal und kein Ende: Nach Informationen des Bayerischen Rundfunks (BR) hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 20. November 2019 den verpflichtenden Rückruf von insgesamt 65.000 Diesel-Fahrzeugen der Marken Audi und VW angeordnet. Es handelt sich um Modelle mit der Abgasnorm Euro 4 und dem größeren 3-Liter-Dieselmotor.

Von dem Rückruf sollen ca. 27.500 VW Touareg und 5.700 VW Phaeton betroffen sein. Bei Audi geht es um die Modelle A4, A6 und A8. Die Fahrzeuge verfügen jeweils über den 3-Liter-Dieselmotor der Schadstoffklasse 4 und wurden zwischen 2003 und 2009 in Deutschland zugelassen.

Schon Anfang November hatte es einen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts für ca. 40.000 Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 und dem kleineren 2,7-Liter-Dieselmotor gegeben, so dass VW und Audi nach Freigabe eines Software-Updates ca. 105.000 ältere Diesel in die Werkstätten rufen müssen.

Hintergrund für den Rückruf ist die sog. Akustikfunktion bei den betroffenen Modellen. Laut Audi wurde diese Funktion entwickelt, um laute Geräusche, die als „Nageln“ bekannt sind, beim V6-Motor zu unterdrücken.

Tatsächlich handelt es sich bei der Funktion offenbar um eine Prüfstandserkennung. Im Prüfmodus wird dann der Stickoxid-Ausstoß bei den Fahrzeugen reduziert, während im realen Straßenverkehr deutlich mehr Stickoxide in die Luft geblasen werden.

Neu ist der Verdacht, dass VW und Audi auch bei älteren Diesel-Fahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 4 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet haben, nicht. Das KBA ist schon seit 2015 mit der Prüfung beschäftigt und ist 2018 offenbar zu dem Schluss gekommen, dass es sich bei der Akustikfunktion um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Passiert ist trotzdem lange nichts und die Behörde hat den Rückruf erst jetzt angeordnet.

„Es ist besonders ärgerlich, dass das Kraftfahrt-Bundesamt erst jetzt den Rückruf anordnet und betroffene Fahrzeughalter informiert werden. Dadurch haben sie wertvolle Zeit verloren, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Denn die Verjährung der Ansprüche droht bereits. Darum sollten betroffene Verbraucher umgehend handeln und ihre Ansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.