EuGH stärkt Verbraucherrechte: Rückforderung von Verlusten aus illegalem Online-Glücksspiel ausdrücklich bestätigt

Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass Verbraucher Verluste aus unerlaubtem Online-Glücksspiel grundsätzlich zurückverlangen können. Nach der Entscheidung steht das Unionsrecht weder nationalen Verboten noch der daran anknüpfenden zivilrechtlichen Rückabwicklung entgegen – selbst dann nicht, wenn der Anbieter über eine Lizenz in einem anderen Mitgliedstaat verfügt. Für betroffene Spieler bedeutet dies ein deutliches Signal, bestehende Ansprüche zeitnah rechtlich prüfen und strukturiert durchsetzen zu lassen.

EuGH stärkt Verbraucherrechte: Rückforderung von Verlusten aus illegalem Online-Glücksspiel ausdrücklich bestätigt

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat in der Rechtssache C-440/23 („European Lotto and Betting“ / „Deutsche Lotto- und Sportwetten“) eine richtungsweisende Entscheidung getroffen, die für zahlreiche Rückforderungsverfahren von zentraler Bedeutung ist. Nach den Ausführungen des Gerichts ist es unionsrechtlich zulässig, dass Mitgliedstaaten bestimmte Formen des Online-Glücksspiels untersagen und an die Missachtung solcher Verbote zivilrechtliche Konsequenzen knüpfen. Dazu zählen insbesondere die Nichtigkeit der zugrunde liegenden Verträge sowie die Verpflichtung zur Rückerstattung verlorener Einsätze.

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Vorlage eines maltesischen Gerichts. Zwei in Malta ansässige und dort lizenzierte Anbieter betrieben Online-Angebote, darunter virtuelle Automatenspiele sowie Wetten auf Lotterieziehungen, die auch von Nutzern in Deutschland abgerufen werden konnten. Ein in Deutschland wohnhafter Spieler nahm im Zeitraum von Juni 2019 bis Juli 2021 an diesen Angeboten teil und erlitt dabei Verluste. In der Folge machte er Rückforderungsansprüche geltend, die später auf eine Gesellschaft übertragen wurden, welche die Ansprüche vor den maltesischen Gerichten weiterverfolgte. Vor diesem Hintergrund stellte sich die zentrale Frage, ob die unionsrechtlich garantierte Dienstleistungsfreiheit nationalen Glücksspielverboten und der daran anknüpfenden zivilrechtlichen Rückabwicklung entgegensteht – insbesondere in Konstellationen, in denen Anbieter im Herkunftsstaat ordnungsgemäß lizenziert sind und sich die Rechtslage im Zielstaat zwischenzeitlich von einem Verbotssystem hin zu einem Erlaubnismodell entwickelt hat.

Der EuGH hat diese Argumentationslinie im Kern zurückgewiesen. Er stellt klar, dass Mitgliedstaaten aus Gründen des Allgemeininteresses – insbesondere zum Schutz der Verbraucher sowie zur Bekämpfung von Spielsucht – berechtigt sind, Online-Glücksspielangebote zu regulieren oder zu beschränken. Ebenso zulässig ist es, an Verstöße gegen solche nationalen Regelungen zivilrechtliche Folgen zu knüpfen. Damit bestätigt das Gericht ausdrücklich, dass nationale Gerichte Verträge für nichtig erklären und Rückzahlungsansprüche zusprechen dürfen, wenn Glücksspielangebote ohne die erforderliche nationale Erlaubnis betrieben wurden.

Besondere Relevanz kommt der Entscheidung im Hinblick auf den häufig erhobenen Einwand eines angeblichen Rechtsmissbrauchs zu. In zahlreichen Verfahren hatten Anbieter argumentiert, Rückforderungsansprüche seien unzulässig, da Spieler sich widersprüchlich verhielten, wenn sie zunächst am Glücksspiel teilnehmen und später Verluste zurückverlangen. Der EuGH stellt hierzu klar, dass solche Ansprüche nicht pauschal als missbräuchlich im unionsrechtlichen Sinne qualifiziert werden können. Vielmehr sind sie grundsätzlich als legitime Folge eines Verstoßes gegen nationale Verbotsnormen anzusehen.

„Das Urteil in der Rechtssache C-440/23 stellt für die Praxis eine zentrale Leitentscheidung dar. Der Europäische Gerichtshof macht deutlich, dass sich Anbieter nicht allein auf eine ausländische Lizenz berufen können, wenn sie ihre Angebote in einem Mitgliedstaat bereitstellen, in dem diese untersagt sind, und die nationalen Gerichte daran zivilrechtliche Konsequenzen knüpfen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Gründer und Geschäftsführer der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

„Für betroffene Spieler ist die Entscheidung insbesondere deshalb von großer Bedeutung, weil zahlreiche Verfahren bislang ausgesetzt wurden oder sich maßgeblich an der Frage der Europarechtskonformität festgefahren haben. Mit der jetzigen Entscheidung ist der unionsrechtliche Rahmen deutlich klarer umrissen. Wer Verluste erlitten hat, sollte daher insbesondere den relevanten Spielzeitraum, den Anbieter, die konkrete Produktart sowie die Zahlungsströme sorgfältig aufarbeiten und anwaltlich prüfen lassen.“

Für die gerichtliche Praxis in Deutschland bedeutet die Entscheidung eine spürbare Verschiebung der Argumentationsschwerpunkte. Während bislang häufig die europarechtliche Zulässigkeit nationaler Regelungen im Mittelpunkt stand, dürfte sich der Fokus künftig stärker auf die konkreten zivilrechtlichen Voraussetzungen verlagern. Dazu gehören insbesondere die rechtliche Einordnung des jeweiligen Angebots im maßgeblichen Zeitraum, die nachvollziehbare Darstellung von Ein- und Auszahlungen sowie die Auseinandersetzung mit Einwendungen wie Kenntnis des Spielers, Grundsätzen von Treu und Glauben oder Fragen der Verjährung. Gerade diese Aspekte erweisen sich in der Praxis regelmäßig als entscheidend für den Ausgang entsprechender Verfahren.