Widerruf eines Autokredits bei der Hyundai Bank wirksam

LG Wuppertal 3 O 22/19

Widerruf eines Autokredits bei der Hyundai Bank wirksam

Der Widerruf der Autofinanzierung oder des Leasingvertrags ist für viele Autofahrer eine interessante Möglichkeit, zu finanziell lukrativen Bedingungen aus dem Kaufvertrag auszusteigen. Voraussetzung für den Widerruf ist, dass die Bank fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat. „Fehler, die zum Widerruf des Autokredits berechtigen, sind einer ganzen Reihe von Banken unterlaufen. Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Wuppertal auch der Hyundai Bank“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Mit Urteil vom 31. Juli 2019 hat das LG Wuppertal entschieden, dass ein Autokredit bei der Hyundai Bank auch rund ein Jahr nach Vertragsschluss noch widerrufen werden konnte, weil die Bank den Kunden nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert habe (Az.: 3 O 22/19).

Der Kläger hatte 2017 einen Hyundai i40 gekauft und zur Finanzierung einen Kreditvertrag mit der Hyundai Bank abgeschlossen, wobei das Autohaus den Kaufvertrag vermittelt hatte. Damit lag zwischen Kaufvertrag und Kreditvertrag ein sog. verbundenes Geschäft vor. Das hat zur Folge, dass durch einen erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Der Verbraucher gibt dann das Fahrzeug an die Bank und erhält seine geleisteten Raten inkl. einer möglichen Anzahlung zurück.

Möglich ist der Widerruf auch Jahre nach Vertragsschluss, wenn die Bank fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet habe. Dies sei bei der Hyundai Bank der Fall gewesen. Nach Ansicht des LG Wuppertal wurde der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt. Insbesondere seien die Informationen zur Verbrauchereigenschaft fehlerhaft. Diese Falschinformationen seien auch geeignet gewesen, einen durchschnittlich verständigen Darlehensnehmer vom Widerruf seines Darlehensvertrags abzuhalten. Durch die fehlerhaften Informationen sei die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt worden und der Widerruf auch rund ein Jahr nach Abschluss des Kreditvertrags noch wirksam erfolgt.

Nicht nur der Hyundai Bank sind Fehler unterlaufen, die zum Widerruf des Kreditvertrags berechtigen. Ähnliche Urteile liegen z.B. auch gegen die VW Bank oder Mercedes Bank vor. Kürzlich entschied das LG Ravensburg, dass auch der Widerruf eines Autokredits bei der BMW Bank wirksam erfolgt ist.

Besonders für Dieselfahrer kann der „Widerrufsjoker“ angesichts von drohenden Fahrverboten und Wertverlust eine lukrative Möglichkeit sein, das Fahrzeug abzugeben. „Der Widerruf der Autofinanzierung beschränkt sich aber nicht auf Diesel-Fahrzeuge, sondern ist auch bei jedem anderen Fahrzeug möglich, wenn die finanzierende Bank fehlerhafte Informationen verwendet hat“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.