Dieselskandal - Kaufvertrag über Audi A6 wird rückabgewickelt
LG Münster 0 16 O 183/19
Wieder hat VW vor Gericht den Kürzeren gezogen. Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung setzte für seine Mandantin Schadensersatz am Landgericht Münster durch. Das LG Münster entschied mit Urteil vom 6. August 2019, dass VW den Audi A6 zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten muss. Für die gefahrenen Kilometer kann VW allerdings eine Nutzungsentschädigung anrechnen (Az.: 0 16 O 183/19).
Die Klägerin hatte den Audi A6 mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 im Jahr 2012 gekauft. Im Februar 2016 wurde sie vom Hersteller informiert, dass ihr Pkw vom Abgasskandal betroffen ist und zurückgerufen wird. Die Klägerin ließ das Software-Update zwar aufspielen, klagte aber auch Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Mit Erfolg. Das LG Münster entschied, dass die Klägerin durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde und einen Anspruch auf Schadensersatz habe.
VW habe den Motor mit der Manipulations-Software entwickelt, um mit Hilfe der scheinbar umweltfreundlichen Emissionswerte Wettbewerbsvorteile zu erzielen. Dabei habe Volkswagen aus Gewinnstreben auch die bewusste Täuschung und Benachteiligung der Kunden in Kauf genommen. Dadurch habe VW sittenwidrig gehandelt. Dies gelte insbesondere, weil durch die Abgasmanipulationen andere zum Abschluss eines Kaufvertrags bewegt werden sollten, so das LG Münster.
VW müsse sich das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit manipulierten Abgaswerten auch zurechnen lassen. Es sei davon auszugehen, dass der Vorstand, ein Mitglied des Vorstands oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter der Volkswagen AG die Anordnung getroffen habe, die Manipulations-Software zu entwickeln, einzubauen und geheim zu halten, fand das Gericht klare Worte. Allein die Tragweite und das Ausmaß mit mehr als insgesamt zehn Millionen betroffenen Fahrzeugen spreche dafür, dass die Entscheidung über den Einsatz der Manipulations-Software nicht unterhalb der Vorstandsebene getroffen worden sei.
Der Schaden sei der Klägerin schon mit Abschluss eines für sie nachteiligen Kaufvertrags entstanden. Diese Kaufentscheidung hätte sie bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht getroffen und der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, so das LG Münster. Die Klägerin hatte den Wagen zu einem Nettopreis von ca. 42.000 Euro und einer Laufleistung von 6.150 Kilometern gebraucht gekauft. Sie fuhr ca. 128.700 km mit dem Pkw und muss sich dafür einen Nutzungsersatz in Höhe von rund 21.450 Euro anrechnen lassen, unterm Strich erhält sie gegen Rückgabe des Fahrzeugs ca. 19.700 Euro plus Zinsen.
Das Urteil des LG Münster reiht sich in eine inzwischen lange Liste verbraucherfreundlicher Entscheidungen im Abgasskandal ein. „Die Chancen Schadensersatzansprüche durchzusetzen sind hervorragend. Allerdings sollten sie jetzt geltend gemacht werden, da Ende 2019 die Verjährung droht“, sagt Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.
Auch Verbraucher, die sich bereits der Musterklage gegen VW angeschlossen haben, können sich noch umentscheiden und den Weg der erfolgversprechenderen Einzelklage wählen. Bis zum 30. September 2019 können sie sich noch von der Musterklage abmelden.