VW muss manipulierten Touareg zurücknehmen und Kaufpreis erstatten
LG Köln 36 O 147/18
Käufer eines VW Touareg Diesel können sich im Abgasskandal Hoffnungen auf Schadensersatz machen. Das Landgericht Köln entschied mit Urteil vom 20. Dezember 2018, dass VW einen abgasmanipulierten Touareg zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: 36 O 147/18).
Der VW-Abgasskandal erreichte im Herbst 2017 auch den VW Touareg mit 3-Liter-Dieselmotor und der Schadstoffklasse Euro 6. Es wurde bekannt, dass in dem Modell eine Abschalteinrichtung verwendet wurde, die die Abgasnachbehandlung im Straßenbetrieb reduziert. Im Dezember 2017 folgte dann der verpflichtende Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Die Behörde teilte mit, dass beim VW Touareg 3,0 Liter Diesel Euro 6 zwei unzulässige Abschalteinrichtungen nachgewiesen wurden. Dabei sprang im Prüfzyklus eine schadstoffmindernde Aufwärmstrategie an, die im realen Straßenverkehr überwiegend nicht aktiviert ist. Außerdem wurde bei Fahrzeugen mit SCR-Katalysator eine Strategie eingesetzt, mit der die Nutzung von AdBlue unter bestimmten Bedingungen unzulässig eingeschränkt wird.
Das KBA ordnete deshalb einen verpflichtenden Rückruf an. Betroffen waren davon weltweit 57.600 Fahrzeuge, davon rund 25.800 in Deutschland.
Von diesem Rückruf war auch der Kläger vor dem Landgericht Köln betroffen. Ihm wurde der VW Touareg 3,0 Liter Diesel im November 2015 geliefert. Etwa zwei Jahre später erreichte ihn der Rückruf des KBA wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen. Durch die Verwendung dieser Abschalteinrichtungen habe VW die Typengenehmigung nur durch Täuschung erwirkt und den Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Der Kaufvertrag müsse daher rückabgewickelt werden, d.h. VW muss den Touareg zurücknehmen und dem Käufer den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.
„Der Abgasskandal wird die Gerichte weiter beschäftigen. Es geht nicht nur um die Abgasmanipulationen bei dem kleineren Motor des Typs EA 189, sondern auch um die größere Variante mit 3 Litern Hubraum. Auch hier wurden die Kunden durch die Abgasmanipulationen getäuscht und können Schadensersatzansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal. Wichtig ist, dass in diesen Fällen Schadensersatzansprüche gegen VW oder auch die Konzerntöchter Porsche und Audi noch nicht verjährt sind.