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VW droht erneuter Rückruf wegen „Auffälligkeiten“ beim Software-Update

1,2 Liter Dieselmotor betroffen

VW droht erneuter Rückruf wegen „Auffälligkeiten“ beim Software-Update

Im Dieselskandal muss VW möglicherweise mit einem weiteren Rückruf rechnen. Besonders pikant dabei ist, dass der Rückruf bei Fahrzeugen droht, die bereits nachgerüstet wurden, um die unzulässige Abschalteinrichtung zu entfernen. Allerdings zeigt das installierte Software-Update „Auffälligkeiten“, die die Vermutung zulassen, dass bei der Abgasreinigung erneut „geschummelt“ wurde.

Nach VW-Angaben seien die „Auffälligkeiten“ bei internen Qualitätskontrollen registriert worden und daraufhin das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unverzüglich informiert worden. Betroffen sind die 1,2-Liter-Dieselmotoren des Typs EA 189, die u.a. im VW Polo verbaut sind.

Das KBA prüft den Vorgang. Ob es sich bei den „Auffälligkeiten“ um erneute Abgasmanipulationen handelt, ist unklar. Allerdings hat das KBA ein Anhörungsverfahren eröffnet. Wie die „Bild am Sonntag“ berichtet, werde dabei auch geprüft, ob den betroffenen Fahrzeugen die Typengenehmigung entzogen werden muss. Davon wären in Europa rund 370.000 Fahrzeuge betroffen, von denen etwa 30.000 in Deutschland zugelassen sind.

Aufgrund der Verhältnismäßigkeit wäre allerdings ein erneuter Rückruf wahrscheinlicher.

Sollte sich herausstellen, dass die Abgaswerte bei den betroffenen Fahrzeugen erneut manipuliert wurden, wäre das besonders brisant. Denn VW habe dem KBA 2016 schriftlich versichert, dass das Software-Update für die 1,2-Liter-Dieselmotoren keine unzulässigen Abschalteinrichtungen enthalte. Daher sei bereits eine Strafanzeige gegen die verantwortlichen VW-Manager vorbereitet worden, berichtete die „Bild am Sonntag“ weiter.

„Es steht noch nicht fest, ob VW auch bei dem Software-Update Abgaswerte manipuliert hat. Sollte es jedoch erneut zu Manipulationen gekommen sein, wäre das Vertrauen in die Nachrüstungen endgültig erschüttert“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Allerdings können im VW-Abgasskandal nach wie vor Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. „Wurden auch bei nachgerüsteten Fahrzeugen Abgaswerte manipuliert, spielt die Verjährung der Ansprüche ohnehin keine Rolle mehr. Aber auch in vielen anderen Fällen ist die Verjährung noch nicht zum Jahresende 2018 eingetreten, weil die Autokäufer erst 2016 definitiv erfahren haben, dass ihr Fahrzeug vom Abgasskandal und Rückruf betroffen ist. Dann tritt die Verjährung erst Ende 2019 ein“, erklärt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.