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Die aktuellen Veröffentlichungen von VW zum Abgasskandal dürfen nach Meinung von Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hartung nicht unkommentiert bleiben: „VW berichtet von knapp 25.000 Klagen und 5900 Entscheidungen, von denen ein Großteil zugunsten der Volkswagen AG ausgefallen sei. Damit will man die aufgeheizte Stimmung, die aktuell im Vorfeld der Anspruchsverjährung zum 31. Dezember 2018 herrscht, entschärfen und Opfern des Dieselskandals Mut und Motivation rauben, noch rechtzeitig gerechtfertigte Ansprüche durchzusetzen!“

Der erfahrene Jurist weiß: „Das mit den 25.000 Klagen und den abgeschlossenen Prozessen kann durchaus hinkommen und spiegelt auch unser Bild von der eigentlich unverständlichen Unentschlossenheit der Opfer, für ihre Rechte einzutreten. Es ist aber eine dramatische Verzerrung der Realität zu behaupten, dass ein großer Teil der Prozesse gegen die Verbraucher entschieden wurde!“ Dr. Hartung weiß: Verfahren, die zugunsten der Kläger ausgehen könnten, werden verglichen – daher kommt es selten zu Entscheidungen.

Laut Hartung trifft die vermeintlich beeindruckende Erfolgsstatistik der Wolfsburger nämlich ausschließlich auf Verfahren zu, die vor VW-freundlichen Landgerichten getroffen und von den Klageführern nicht in die zweite Instanz geführt wurden:

„Vor Oberlandesgerichten hat sich VW in einer absoluten Vielzahl von Fällen vor der Urteilsverkündung verglichen, um hier verbraucherfreundliche Urteile zu vermeiden. Ich kann nur für mich sprechen, aber die Aussage, dass VW einen Großteil der Verfahren gewonnen habe, entbehrt jeglicher Grundlage und entspringt einer Taktik zur Schadensminimierung!“ Dass es kaum Urteile gegen VW gibt liegt daran, dass VW bemüht ist, es nicht zu solchen Urteilen kommen zu lassen, und dann attraktive Vergleiche anbietet.

Hintergrund: Schafft es VW bis zum Jahresende, die Zahl der Klagen nicht deutlich ansteigen zu lassen, dann ist es gelungen, die deutschen Opfer des Dieselskandals quasi aus der Portokasse zu entschädigen, während in den USA die Milliarden fließen konnten.

An die Adresse noch unentschlossener Opfer mahnt Dr. Hartung – Herausgeber von www.pkw-rueckgabe.de: „Insbesondere mit Unterstützung einer Rechtschutzversicherung stehen die Chancen auf Rückgabe Ihres Volkswagen, Skoda, Seat oder AUDI aus den Jahren 2008 bis 2014 sehr, sehr gut!“

Der Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal steht VW-Besitzern für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung.