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Fahrverbot für Diesel in Frankfurt

Stadt muss Verbotszonen ausweisen

Fahrverbot für Diesel in Frankfurt

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat mit einem Urteil einen Schlussstrich unter die Diskussion um Fahrverbote in Frankfurt gezogen: Die Stadt muss ab dem 01. Februar 2019 Fahrverbotszonen für Diesel überwachen und ab September 2019 sogar auf weitere Personenkreise erweitern, falls sich Erfolge nicht einstellen.

Vorerst müssen Diesel der Schadstoffklasse 4 und weniger draußen bleiben, ebenso Benziner der Euro-Normen 1 und 2. Ab September kommen dann Diesel der Schadstoffklasse 5 hinzu. Diese sind unter Umständen deutlich jünger als 5 Jahre und können technisch nur sehr aufwändig nachgerüstet werden.

Rechtsanwalt Dr. Hartung von www.pkw-rueckgabe.de: „Das trifft dann auch schon mal recht neue Autos, z. B. Mercedes-Modelle mit OM642- und 651-Motoren, alle VW/Audi mit EA189-Motoren und z. B. auch SUV von Porsche, VW und Audi, die ohne SCR-Katalysator unterwegs sind.“

Das Verwaltungsgericht reagiert auf die Planlosigkeit der Frankfurter Stadtverwaltung und des Landes Hessen und zieht mit dem Fahrverbot für Diesel in Frankfurt jetzt die Reißleine. Ab Februar 2019 muss ein Dieselfahrverbot in Frankfurt gelten, anders – so die Richter – seien die anhaltend schlechten Werte in der Frankfurter City nicht zu ändern.

Verwaltungsrichter Rolf Hartmann: „Das Fahrverbot ist notwendig, weil alle übrigen vom Land in Betracht gezogenen Maßnahmen nicht zu einer wirksamen Reduzierung der Stickstoffdioxid-Emissionen in angemessener Zeit führen.“

Rechtsanwalt Dr. Hartung trägt als Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal die Erfahrungen von über 2.000 betroffenen Mitgliedern zusammen. Aus seiner Sicht wird die Einrichtung von Fahrverbotszonen in deutschen Großstädten die Preise für gebrauchte Diesel endgültig zusammenbrechen lassen: „Den dadurch entstehenden Schaden haben die verantwortlichen Hersteller zu zahlen.“

Und ein Ende ist nicht abzusehen: Die „Deutsche Umwelthilfe“ hatte 28 Städte in Deutschland auf die Einhaltung der schon seit 2010 geltenden EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft verklagt.

Weitere Diesel-Fahrverbote gibt es schon jetzt in Stuttgart, Aachen und Hamburg.