Schadensersatz plus Zinsen beim VW Touran

LG Mönchengladbach 2 O 220/18, Urteil vom 16. Oktober 2019

Wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung muss VW im Abgasskandal einen VW Touran zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Das hat das Landgericht Mönchengladbach mit Urteil vom 16. Oktober 2019 entschieden (Az.: 2 O 220/18).

VW darf für die gefahrenen Kilometer zwar eine Nutzungsentschädigung anrechnen, muss aber Zinsen ab Zahlung des Kaufpreises zahlen. „Das fängt die Nutzungsentschädigung zumindest teilweise wieder auf“, so Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der das Urteil erstritten hat.