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VW muss Touran zurücknehmen und Kaufpreis plus Zinsen erstatten

Urteil LG Mönchengladbach 2 O 220/18

VW muss Touran zurücknehmen und Kaufpreis plus Zinsen erstatten

Der nächste VW Touran geht im Abgasskandal zurück. VW muss den Pkw zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Das hat das Landgericht Mönchengladbach mit Urteil vom 16. Oktober 2019 entschieden (Az.: 2 O 220/18).

Das Gericht stellte fest, dass die Käuferin durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig von VW geschädigt wurde und daher Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufpreises habe. Das heißt, VW muss den Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs erstatten. „VW darf zwar vom Kaufpreis eine Nutzungsentschädigung abziehen, allerdings hat das Gericht unserer Mandantin auch einen Zinsanspruch seit Zahlung des Kaufpreises und nicht erst seit Rechtshängigkeit zugesprochen. Dadurch wird die Nutzungsentschädigung zumindest teilweise wieder ausgeglichen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der das Urteil erstritten hat.

Die Klägerin hatte den VW Touran BlueMotion 2,0 Liter TDI im Jahr 2012 als Neuwagen gekauft. Wie sich später zeigte, ist das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen. Nach dem verpflichtenden Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt ließ die Klägerin das Software-Update zwar aufspielen, machte aber auch Schadensersatzansprüche geltend.

Das LG Mönchengladbach gab der Klage weitgehend statt. VW habe die Klägerin durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sei zum Schadensersatz verpflichtet.

Durch die Verwendung der Manipulations-Software habe VW massenhaft und mit erheblichem Aufwand Umweltvorschriften ausgehebelt und zugleich die Kunden bei ihren Kaufentscheidung manipulierend beeinflusst, fand das LG Mönchengladbach deutliche Worte. Dieses Vorgehen sei gegenüber Aufsichtsbehörden und Verbrauchern verschleiert und die Käufer so getäuscht worden. Dieses Verhalten müsse sich der Vorstand auch zurechnen lassen, so das Gericht.

Durch die Abgasmanipulationen seien beim Käufer falsche Vorstellungen über das Fahrzeug geweckt worden. Diese Täuschung sei für die Kaufentscheidung der Klägerin auch ursächlich gewesen und könne nicht nachträglich durch ein Software-Update beseitigt werden, so das Gericht.

So wie das LG Mönchengladbach haben zuletzt mehrere Gerichte entschieden, dass der Zinsanspruch des geschädigten Käufers schon mit Zahlung des Kaufpreises und nicht erst mit der Rechtshängigkeit entstanden ist. „Der Unterschied kann schnell ein paar tausend Euro ausmachen. Es lohnt sich, Schadensersatzansprüche im Abgasskandal geltend zu machen und die Erfolgschancen stehen besser denn je“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Unabhängig vom laufenden Musterverfahren können Forderungen gegen VW in der Regel noch bis zum 31. Dezember 2019 geltend gemacht werden, bevor sie verjähren.