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VW-Dieselskandal um EA189: Finanzielle Kompensation durch Anspruch auf Restschadenersatz

Auch wenn geschädigten Dieselkäufer im Abgasskandal rund um den VW-Skandalmotor EA189 wegen Verjährung kein Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zusteht, können sie eine finanzielle Kompensation über § 852 BGB als Anspruch auf Restschadenersatz erhalten. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg nochmals ausdrücklich ausgeführt.

VW-Dieselskandal um EA189: Finanzielle Kompensation durch Anspruch auf Restschadenersatz

Während Dieselgate 2.0 der Volkswagen AG um den Vierzylinder-Motor EA288 weiter an Fahrt aufnimmt, ist Dieselgate 1.0 um den Vorgängermotor EA189 auch noch lange nicht erledigt. Das zeigt einmal mehr nachdrücklich das Oberlandesgericht Oldenburg, das mit Urteil vom 2. März 2021 (Az.: 12 U 161/20) das vorinstanzliche Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 20. November 2020 (Az.: 2 O 1632/20) korrigiert hat. Die Volkswagen AG muss für einen VW Caddy Maxi Comfortline 2.0 TDI mit dem 4-Zylinder-Dieselmotor EA189 (Euro 5) Schadenersatz in Höhe von 16.376,87 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 16. Februar 2021 sowie weitere Zinsen aus deinem Betrag in Höhe von 16.516,27 Euro für die Zeit vom 17. Juli 2020 bis 15. Februar 2021 zahlen. Ebenso muss die Volkswagen AG für die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.100,51 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 17. Juli 2020 aufkommen, 61 Prozent der erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits und die gesamten Kosten des Berufungsverfahrens tragen. Der Kläger hat das streitgegenständliche Fahrzeug Anfang 2012 als Neuwagen gekauft.

„Die Argumente des Gerichts folgen den bekannten Mustern anderer EA189-Dieselverfahren. Der Motor verfügt über eine Steuerungssoftware, die den Betrieb des Fahrzeugs auf dem Rollenprüfstand erkennt und dadurch einen besonderen Fahrmodus aktiviert, der den Stickoxidausstoß des Fahrzeugs optimiert. Hierdurch das Fahrzeug bekanntlich auf dem Prüfstand eines geringeren Schadstoffausstoß als im Realbetrieb“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Zwar hat das Oberlandesgericht Oldenburg ausgeführt, dass dem Kläger kein Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zustehe. Andererseits bleibe die Volkswagen AG nach § 852 BGB zu Schadenersatz als Anspruch auf Restschadenersatz verpflichtet. „Nach dieser Bestimmung hat der Ersatzpflichtige selbst nach Verjährung des Schadenersatzanspruches nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung herauszugeben, was er durch die unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten erlangt hat. Zu berücksichtigen ist insoweit, dass der Anspruch aus § 852 BGB weiterhin ein deliktischer Schadensersatzanspruch ist. Der von der Volkswagen AG erschlichene finanzielle Vorteil muss an die Geschädigten zurückgegeben werden, und die Verjährung tritt frühestens nach zehn Jahren ab Kauf ein“, betont Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Das bedeutet: Nachdem der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 25. Mai 2020 bereits deliktische Ansprüche zugesprochen hat, stehen die Schadensersatzansprüche den geschädigten Dieselkäufern aus § 852 BGB auch heute noch in jedem Fall zu. Damit können eben auch dann Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, wenn der Tatbestand der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung nach § 826 BGB wegen eingetretener Verjährung nicht mehr besteht.

Einen ähnlichen Fall hat das Landgericht Bonn (10.11.2020) verbraucherfreundlich entschieden. Für einen am 15. März 2010 erworbenen VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor der Baureihe EA189 und der Abgasnorm Euro 5 erhielt der geschädigte Verbraucher 5.901,10 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 9. April 2020. Auch in dem Fall wurde deutlich gemacht, dass trotz der Verjährung der Schadenersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB eine finanzielle Kompensation für die Abgasmanipulation im Sinne von § 852 gezahlt werden müsse.

Im Übrigen können Verbraucher auch nach Eintritt der Verjährung gegen wirtschaftliche Bereicherung eines Konzerns zum Beispiel durch Betrug ihren Schadensersatzanspruch durchsetzen. Dabei haben Verbraucher bis zu zehn Jahre nach Aufdeckung der Schädigung Zeit, sich rechtlich zu wehren – im VW-Abgasskandal wäre das bis mindestens 2025. Das Dieselgate 2.0 bezüglich des VW-Nachfolgemotors des Typs EA288 der Abgasnorm Euro 6 hingegen ist auf keinen Fall von der etwaigen Verjährungsproblematik des VW-Vorgängermotors des Typs EA189 oder der vom Bundesgerichtshof entwickelten Spätkäufer-Problematik betroffen und somit noch lange nicht beendet. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Gerichte den geschädigten Dieselkäufern in den nächsten Jahren zudem weitreichende Schadensersatzansprüche zusprechen werden. Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zum neuen EA288-Abgasskandal eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die sehr vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind.