VW-Dieselskandal: Restschadensersatzanspruch für Tiguan mit EA189-Dieselmotor durchgesetzt!

Das LG Ingolstadt hat die Volkswagen AG dazu verurteilt, für einen VW Tiguan 2.0 mit dem Vierzylinderdiesel EA189 und der Abgasnorm Euro 5 Restschadenersatz nach § 852 BGB zu zahlen.

VW-Dieselskandal: Restschadensersatzanspruch für Tiguan mit EA189-Dieselmotor durchgesetzt!

Der Abgasskandal der Volkswagen AG rund um den Vierzylinderdiesel der ersten Generation EA189 ist nicht zu Ende. Das Landgericht Ingolstadt hat die Volkswagen AG dazu verurteilt (Urteil vom 11. August 2022, Az.: 62 O 1262/21), für einen VW Tiguan 2.0 mit dem Vierzylinderdiesel EA189 und der Abgasnorm Euro 5 an die Klagepartei einen Betrag in Höhe von 7.408,12 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 5. Juni 2021 zu zahlen.

Der Kläger erwarb am 20. September 2012 von einem VW-Vertragshändler den gegenständlichen VW Tiguan 2.0 TDI mit 110 PS als Neuwagen zum Preis von 24.280 Euro. Zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung betrug die Laufleistung des Fahrzeugs 173.722 Kilometer. In das Fahrzeug ist ein Motor des Typs EA189, der von der Beklagten entwickelt wurde und in Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns Verwendung fand, verbaut. Das Fahrzeug ist damit unstreitig von der sogenannten Abgasthematik betroffen.

„Der Kläger behauptet, die Beklagte habe in der Motorsteuerung des Motors EA189 eine illegale Abschalteinrichtung verbaut, um die geltenden Abgasnormen zu umgehen. Der Motor sei daher durch die Beklagte hinsichtlich der zu erwartenden Schadstoffwerte manipuliert worden. Der Kläger meint, die Beklagte sei ihm gegenüber daher schadensersatzpflichtig. Diese Behauptungen konnte die Volkswagen AG nicht entkräften, sodass das Landgericht Ingolstadt sein verbraucherfreundliches Urteil gesprochen hat“, erklärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der das verbraucherfreundliche Urteil vor dem Landgericht Ingolstadt erstritten hat.

Hintergrund des verbraucherfreundlichen Urteils sind die Reglungen zu Ansprüchen aus § 852 BGB im Rahmen eines „Restschadensersatzanspruchs“: „Nach dieser Bestimmung hat der Ersatzpflichtige selbst nach Verjährung des Schadenersatzanspruches nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung herauszugeben, was er durch die unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten erlangt hat. Zu berücksichtigen ist insoweit, dass der Anspruch aus § 852 BGB weiterhin ein deliktischer Schadensersatzanspruch ist“, erklärt Dr. Gerrit W. Hartung. Im Rahmen des Restschadenanspruchs müssen die von Autoherstellern erschlichenen finanziellen Vorteile an die Geschädigten zurückgegeben werden, und die Verjährung tritt frühestens nach zehn Jahren ab Kauf ein. Nachdem der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 25. Mai 2020 bereits deliktische Ansprüche zugesprochen hat, stehen die Schadensersatzansprüche den geschädigten Dieselkäufern aus § 852 BGB in jedem Fall zu.

Der Vorteil an der Regelung nach § 852 BGB laut Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung: „Verbraucher können auch nach Eintritt der Verjährung gegen wirtschaftliche Bereicherung eines Konzerns zum Beispiel durch Betrug ihren Schadensersatzanspruch durchsetzen. Dabei haben Verbraucher bis zu zehn Jahre nach Aufdeckung der Schädigung Zeit, sich rechtlich zu wehren – im VW-Abgasskandal wäre das bis mindestens 2025. Aufgrund dessen bestehen weiterhin Möglichkeiten für geschädigte Verbraucher, auch bei älteren Fahrzeugen. Geschädigte Verbraucher sollten sich also nicht von der Sorge vor einer Verjährung von einer Schadenersatzklage abhalten lassen.“