50.000 € Schadenersatz für Porsche Cayenne Diesel im Audi-Abgasskandal
Die Audi AG muss für einen Porsche Cayenne 3.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 mit einer Laufleistung von 102.794 Kilometern mehr als 50.000 Euro Schadenersatz leisten.
Immer wieder wird die Audi AG für Abgasmanipulationen verurteilt, die sie an Motoren vorgenommen hat, die in Fahrzeugen der Schwestermarken aus dem Volkswagen-Konzern verbaut sind. Jetzt hat das Landgericht Ingolstadt (Urteil vom 29. August 2022, Az.: 83 O 403/21) die Audi AG verurteilt, an die Klagepartei 50.728,05 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 12. Dezember 2020 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs Porsche Cayenne Diesel 3.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6. Der Kaufpreis am 23. Juni 2015 belief sich auf 77.170,14 Euro, das Fahrzeug wies am 22. Juli 2022 eine Laufleistung von 102.794 Kilometern auf.
In dem Wagen ist ein von der Beklagten hergestellter Dieselmotor eingebaut, dessen Motorsoftware unter festgelegten Bedingungen eine schadstoffmindernde Aufheizstrategie vorsah. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete insoweit einen verpflichtenden Rückruf der betroffenen Fahrzeuge an, worauf die Beklagte auf Anordnung des KBA für Fahrzeuge des streitgegenständlichen Typs eine Aktualisierung der Motorsoftware vornahm.
„Die Klagepartei behauptet im Wesentlichen, in dem streitgegenständlichen Fahrzeug seien verschiedene unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut worden, um die geltenden Abgasnormen zu umgehen. Das Fahrzeug sei daher durch die Beklagte bezüglich der Schadstoffwerte manipuliert worden. Die Audi AG behauptet im Wesentlichen, es liege keine vorsätzlich sittenwidrige Täuschung der Klagepartei vor. Sie habe das Fahrzeug weder hergestellt noch beworben. Die Beklagte trägt ferner vor, das am Fahrzeug kein Minderwert vorliege und der Abschluss des Kaufvertrags auch sonst nicht nachteilig gewesen sei“, erklärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und hat das verbraucherfreundliche Urteil vor dem Landgericht Ingolstadt erstritten.
Diese Widerrede hat vor Gericht nicht verfangen. Die von der Beklagten getroffene unternehmerische Entscheidung, dass der mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattete Motor in unterschiedliche Fahrzeugtypen, auch der Firma Porsche und damit auch in dem streitgegenständlichen Fahrzeug eingebaut und dieser sodann in Verkehr gebracht wird, war sittenwidrig. Das bedeutet laut Gericht: „Die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs aus § 826 BGB sind erfüllt.“ Aus den Rückrufen des KBA habe sich zweifelsfrei ergeben, dass für den streitgegenständlichen Fahrzeugtyp Porsche Cayenne ein Rückruf vorliege und dieser eine unzulässige Abschalteinrichtung betreffe. „Vor diesem Hintergrund ist das Bestreiten der Beklagten eines substantiierten Vortrags der Klagepartei zu einer vorhandenen unzulässigen Abschalteinrichtung im Fahrzeug der Klagepartei nicht ausreichend und rechtlich unerheblich.“
Der Hintergrund: Die Herstellung und das Inverkehrbringen von Dieselmotoren unter Verwendung einer Motorsteuerungssoftware, durch welche Stickoxidwerte im Vergleich zwischen Prüfstandlauf und realem Fährbetrieb verschlechtert werden und damit das Emissionsverhalten des Motors auf dem Prüfstand im Normzyklus anders gesteuert wird als im regulären Fährbetrieb, erfüllt die Voraussetzungen einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung der jeweiligen Käufer derartiger Fahrzeuge im Sinne von § 826 BGB.