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VW-Dieselskandal: 3.0 TDI's vom Typ EA897 betroffen!

Der Diesel-Abgasskandal der Konzernmuttergesellschaft Volkswagen AG beschränkt sich nicht nur auf die VW-Motorentypen EA189 und EA288. Auch der von der Volkswagen-Tochter Audi AG hergestellte Euro 5-Diesel EA897 kommt nicht aus den Schlagzeilen – genauso wie schon vorher sein Nachfolger, der Euro 6-Diesel EA897. Schadensersatzklagen sind bei diesem Motorentyp auch ohne Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts möglich.

VW-Dieselskandal: 3.0 TDI's vom Typ EA897 betroffen!

Der Dieselskandal der Volkswagen AG dreht sich in der öffentlichen Wahrnehmung vorrangig um die Dieselmotoren EA189 und EA288, die millionenfach in zahlreichen Modellen der Konzernmarken Audi, Seat, Skoda und VW verbaut sind. Aber die Dieselmotoren EA189 und EA288 sind nicht die alleinigen Verursacher des Diesel-Abgasskandals. Auch die von der Volkswagen-Tochter Audi AG hergestellten Euro 5- und Euro 6-Diesel EA897 kommen nicht aus den Schlagzeilen. Die Baureihe EA897 umfasst V6-Dieselmotoren mit 3,0 Litern Hubraum und wird seit 2010 in verschiedenen Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns eingesetzt, wobei er von der Volkswagen-Tochter Audi AG hergestellt und zugeliefert wird. Damit sind vor allem Dieselfahrzeuge der Oberklasse betroffen.

Verpflichtender Rückruf für Touareg 3.0 TDI mit Euro 6

Dazu gehört unter anderem der Premium-SUV VW Touareg. Auch bei diesem Modell bestehen gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen, wie ein Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 13. August 2020 zeigt (Az.: 16 O 2507/19). Für den Touareg 3.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen verpflichtenden Rückruf für das Modell wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet. „Die vom KBA bemängelte sogenannte Aufheizstrategie hält das Gericht für eine unzulässige Abschalteinrichtung. Die Funktion führt bekanntlich dazu, dass der Abgasausstoß im Prüfmodus verringert wird, während im realen Straßenverkehr deutlich mehr Emissionen in die Luft geblasen werden. Diese Funktion ist illegal und auch nicht ausnahmsweise aus Motorschutzgründen zulässig, führte das Gericht mit Bezug zu einem Urteil des Europäischen Gerichshofs aus. Der Kläger ist damit also vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und hat daher Anspruch auf Schadenersatz nach § 826 BGB“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Weitere verbraucherfreundliche Urteile zum EA897:

Das Oldenburger Urteil setzt eine Reihe von verbraucherfreundlichen Urteilen rund um den Motorentyp EA897 fort. So hat beispielsweise das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 12.03.2020, Az.: 3 U 55/19) die Rücknahme eines VW Touareg 3,0 l V6 TDI mit besagtem Motor EA897 und zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB ausgeurteilt.

Das OLG Köln argumentierte hinsichtlich der Herstellerhaftung folgendermaßen: „Das Herstellen und Inverkehrbringen eines Pkw, der mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist und dessen Betriebserlaubnis im Hinblick auf die im Rahmen des EG-Typgenehmigungsverfahrens nicht offen gelegte Umschaltlogik in Frage steht, stellt eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers i.S. von § 826 BGB dar. Hierdurch ist einem Käufer ein im Abschluss des Kaufvertrages über das Fahrzeug liegender Schaden entstanden, da dieses für seine Zwecke nicht uneingeschränkt brauchbar ist. Der bereits mit dem Vertragsabschluss eingetretene Schaden ist nicht nachträglich durch das vom Hersteller aufgrund der nachträglich vom Kraftfahrt-Bundesamt erlassenen Nebenbestimmungen zur EG-Typgenehmigung in das Fahrzeug implementiertes Software-Update entfallen.“

Urteil des LG Oldenburg zu einem Audi SQ 5 3.0 TDI

Das LG Oldenburg selbst hatte Mitte Mai 2020 bereits die Volkswagen-Tochter Audi AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB (Az. 4 O 106/19) verurteilt. Dabei ging es um einen Audi SQ 5 3.0 TDI mit einem EA897-Motor, bei dem nach Ansicht des Gerichts mit einer Reihe von unzulässigen Abschalteinrichtungen das Abgaskontrollsystem manipuliert wurde. Das Gericht sah die vorsätzliche Schädigung als erwiesen an.

Auch der Audi SQ5 competition quattro 3.0 TDI ist betroffen:

Das Landgericht Offenburg (Urteil vom 07.05.2020, Az.: 4 O 106/19) wiederum hatte die Volkswagen AG für einen Audi SQ5 competition quattro 3.0 TDI mit dem EA897 verurteilt. Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mit einem Dreiliter-Sechszylinder-Dieselmotor ausgerüstet, der eine Leistung von 326 PS erreicht. Die Begründung des Gerichts lautet unter anderem: „Mit dem Kaufvertragsschluss hat der Kläger ein mangelhaftes Fahrzeug mit einem manipulierten Motor erworben und somit ein für ihn wirtschaftlich nachteiliges Geschäft abgeschlossen. Der Kläger hat nicht das bekommen, was ihm aus dem Vertrag zustand, nämlich ein technisch einwandfreies, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendes Fahrzeug.“

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