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VW-Dieselskandal 3.0 ante portas? Haftung für manipulierte Software-Updates beim EA189

VW-Dieselgate 2.0 um den manipulierten VW-Dieselmotor EA288 ist noch lange nicht beendet, da schlagen drei Oberlandesgerichte außerdem zusätzlich das Kapitel „VW-Dieselgate 3.0“ auf. Es stehen jetzt die Software-Updates des Herstellers für den Skandalmotor EA189 im Feuer. Die Software-Updates sind offenbar erneut mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen. Das ist ein völlig neuer Haftungstatbestand für die bisherigen Problemgruppen „Verjährung“ und „Spätkäufer“, für die Verbraucher nun auch auf eine Deckung ihrer Dieselklagen durch die Rechtschutzversicherung bauen können.

VW-Dieselskandal 3.0 ante portas? Haftung für manipulierte Software-Updates beim EA189

Längere Zeit war es etwas ruhiger um das VW-Dieselgate 2.0, bis zuletzt einige Urteile wieder neuen Schwung in den Abgasskandal der Volkswagen AG um den Vierzylinder-Dieselmotor EA288 mit der Abgasnorm Euro 6 als Nachfolgemotor des Vierzylinder-Skandalmotors der ersten Generation EA189 der Abgasnorm Euro 5 gebracht haben. Kürzlich bestätigte beispielsweise das Landgericht Duisburg beim Vierzylinder-Dieselmotor des Typs EA288 das Vorliegen von illegalen Abschalteinrichtungen und positionierte sich in seiner Begründung dezidiert gegen die nicht haltbare Behauptungen der Volkswagen AG, dass keine Umschaltlogik in den Motoren der Baureihe EA288 vorhanden sei.

Dazu kommen nun auch noch drei Urteile vor Oberlandesgerichten, die es der Volkswagen AG im Dieselabgasskandal zusehends ungemütlich machen. Das OLG Köln (Urteil vom 18.12.2020, Az.: 20 U 288/19), das OLG Bremen (Urteil vom 15.01.2021, Az.: 2 U 9/20) und das OLG Hamm (Urteil vom 19.01.2021, Az.: 19 U 1304/19) haben sogar zudem auch noch ein gänzlich neues Kapitel aufgeschlagen, dass das Potenzial besitzt, VW-Dieselgate 3.0 auszulösen. Denn nach den direkten Manipulationen am EA189 (Dieselgate 1.0) und EA288 (Dieselgate 2.0) stehen jetzt die Software-Updates der Volkswagen AG im Feuer.

„Die Volkswagen AG hat bekanntlich Software-Updates angeboten, um die illegalen Abschalteinrichtungen zu beseitigen. Wahrscheinlich wurden bislang bei mehreren 100.000 Fahrzeugen mit dem EA189-Motor diese Updates aufgespielt, um eine Zwangsstillegung der Fahrzeuge zu vermeiden und gesetzeskonforme Zustände herzustellen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Das ist aber offensichtlich nicht der Fall, wie die drei Oberlandesgerichte herausgestellt haben. Vielmehr seien die Software-Updates erneut mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen und würden die Manipulation an den Fahrzeugen damit fortsetzen. Das Oberlandesgericht Köln schreibt beispielsweise: „Damit kann dann auch der ursprünglich begründete Vorwurf eines sittenwidrigen Verhaltens nicht entfallen sein. Hierzu ist nicht von entscheidender Bedeutung, dass das Software-Update vom Kraftfahrtbundesamt freigegeben worden war, denn die nunmehr eingeleitete Rückrufaktion belegt, dass das Software-Update nicht zu einem gesetzmäßigen Zustand geführt hat.“ Der Hintergrund des Kölner Urteils: Für einen VW Eos mit dem Motor EA189 gibt es einen amtlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts, weil auch nach dem Software-Update weiterhin eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt.

„Damit würde die Volkswagen AG ihre im Herbst 2015 versprochenen umfangreichen Aufklärungsmaßnahmen selbst ad absurdum führen. Auch die Auffassung des Bundesgerichtshofs vom 30. Juli 2020, dass es gerade wegen dieser Aufklärungsabsicht für Spätkäufer keine Schadenersatzansprüche geben könne, wäre damit hinfällig. Die oberlandesgerichtlich anerkannten Manipulationen durch die VW-Software-Updates begründen nicht weniger als einen neuen Haftungstatbestand für geschädigte Verbraucher, die zuletzt aus Sorge vor der Einrede der Verjährung oder des Spätkaufs mit einer Betrugshaftungsklage gegen die Volkswagen AG gezögert haben“, betont Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Ein sehr wesentlicher Aspekt für geschädigte Verbraucher: Nach Dr. Hartungs Ansicht können nunmehr auch die Rechtschutzversicherungen den geschädigten Verbrauchern in den bisherigen Problem-Fallgruppen „Verjährung“ und „Spätkäufer“ keine Absage mehr erteilen. Vielmehr müssen die Gesellschaften Dieselklagen gegen VW in diesem neuen Zusammenhang ebenfalls decken. „Es zeigt sich einmal mehr: Der Weg zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB führt auch beim EA189 weiterhin über die Gerichte. Durch die Software-Updates ist Dieselgate 1.0 inzwischen zu Dieselgate 3.0 geworden!“

Zugleich gilt laut Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung: „Beim aktuellen VW-Dieselgate 2.0 sprechen wir von vielen weiteren Millionen Fahrzeugen – das ist längst nicht vorbei. VW-Motoren mit dem Kürzel EA288 finden sich in zahlreichen Baureihen aller Marken des Volkswagen-Konzerns. Die Dieselmotoren sind nahezu in jedem Dieselfahrzeug als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit dem Jahr 2015 flächendeckend verbaut worden. Der Schaden geht in die Milliarden.“ Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zum neuen EA288-Abgasskandal eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind.