VW Abgasskandal: Kraftfahrt-Bundesamt soll sich zum EA897 im VW Touareg äußern
Der Mönchengladbacher Dieselanwalt Dr. Gerrit W. Hartung (Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft) hat erreicht, dass das Landgericht Saarbrücken in einem Dieselskandalverfahren um einen VW Touareg mit dem EA897 (Euro 5) um eine amtliche Auskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt bittet.
Ein Beschluss des Landgerichts Saarbrücken (16.12.2020, Az.: 12 O 218/20) kann nochmals neuen Schwung in die Debatte um den Skandaldieselmotor EA897 bringen. Das Landgericht will durch eine amtliche Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) Beweis über die Behauptung des Klägers erheben, in seinem VW Touareg 3.0 TDI mit dem V6-Motor EA897 nach der Abgasnorm Euro 5 sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form einer Prüfstandserkennung verbaut. Darauf weist der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hin, der das Verfahren für den geschädigten Verbraucher führt. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde. „Damit wollen wir einen offiziellen Belege über das Vorliegen illegaler Abschalteinrichtungen im Sinne des Verbraucherschutzes. Wir gehen davon aus, dass das KBA das Vorliegen bestätigt. Das wird weitere verbraucherfreundliche Urteile zum EA897 forcieren.“
Insgesamt fordert das Landgericht Saarbrücken das Kraftfahrt-Bundesamt auf, fünf Fragen zu beantworten:
- Wurden Fahrzeuge des Typs des streitgegenständlichen Fahrzeugs bereits auf das Vorhandensein unzulässiger Abschalteinrichtungen in Form einer Software, die wie im Motor vom Typ EA189 – ergänzt um ein sogenanntes AECD-Steuergerät – erkennt, dass sich das Fahrzeug im Prüfstand befindet, überprüft?
- Wurden Fahrzeuge dieses Typs bereits auf das Vorhandensein unzulässiger Abschalteinrichtungen in Form einer Aufheizstrategie überprüft, die dazu dient, dass der Oxydationskatalysator möglichst schnell nach Motorstart sein Arbeitstemperaturfenster erreicht und deren Aktivierungsbedingungen so ausgeprägt sind, dass die Funktion mit Sicherheit auf dem Rollenprüfstand aktiv ist, während sie im realen Fahrbetrieb überwiegend deaktiviert wird?
- Wurden Fahrzeuge dieses Typs bereits auf das Vorhanden-sein unzulässiger Abschalteinrichtungen in Form einer Lenkwinkelerkennung überprüft, welche die Fixierung der Vorderräder erkenne und nur für die Zeit der Prüfstandsanordnung in einen Fahrmodus schalte, welcher den gesetzlich vorgeschriebenen Abgasgrenzwerten gerecht werde, der im normalen Fahrbetrieb auf der Straße aber ausgeschaltet bleibe?
- Falls eine solche Untersuchung bisher nicht durchgeführt wurde: Wurden vergleichbare Fahrzeuge, in denen derselbe Motortyp wie im streitgegenständlichen Fahrzeug verbaut ist, auf das Vorliegen der unzulässigen Abschalteinrichtungen überprüft?
- Falls eine solche Untersuchung bisher nicht durchgeführt wurde: Ist eine solche Untersuchung der Fahrzeuge vorgesehen und, wenn ja, zu welchem Zeitpunkt ist sie vorgesehen?
Die Baureihe EA897 umfasst V6-Dieselmotoren mit drei Litern Hubraum und wird seit 2010 in verschiedenen Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns eingesetzt, wobei er von der Volkswagen-Tochter Audi AG hergestellt und zugeliefert wird. Damit sind vor allem Dieselfahrzeuge der Oberklasse betroffen. Dazu zählen beispielsweise die höherklassigen Modelle Porsche Cayenne II und Panamera II sowie Macan, Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 und VW Amarok, Touareg II und Phaeton. Kurz gesagt: Dreiliter-Dieselmotoren vom Typ EA897 sind flächendeckend vom Dieselskandal betroffen und zwar sowohl in der Abgasnorm Euro 5 als auch in der neueren Norm Euro 6!
Zuletzt hat die Audi AG bereits mehrere Urteile zum EA897 einstecken müssen. Streitgegenständlich war beispielsweise vor dem Landgericht Konstanz ein Porsche Macan S mit dem Dreiliter-Dieselmotor EA897 und sechs Zylindern der Abgasnorm Euro 6. Damit wurde die Audi AG einmal mehr wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. Dr. Gerrit W. Hartung hat das Urteil erstritten. Das Landgericht Berlin hat die Audi AG zu Schadensersatz für einen manipulierten A5 3.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 verurteilt. Das Gericht stellt dabei ganz deutlich heraus, dass der Käufer des Audis durch die einer arglistigen Täuschung gleichstehende sittenwidrigen Täuschung eine ungewollte Verpflichtung eingegangen ist.