VW-Abgasskandal: Dieselgate 2.0 zum EA288 setzt sich fort
Dieselgate 2.0, also der Abgasskandal des Vierzylinder-Dieselmotors EA288 der Volkswagen AG, nimmt immer weiter an Fahrt auf. Das Landgericht Freiburg hat den Hersteller nun wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB für die Manipulationen an einem VW Golf VII 2,0 TDI verurteilt.
Wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB hat das Landgericht Freiburg (Urteil vom 05.03.2021, Az.: 6 O 224/20) die Volkswagen AG im Dieselabgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Der Autohersteller muss im Rahmen von Dieselgate 2.0 für eine VW Golf VII 2,0 TDI, der mit einem VW-Motor der Baureihe EA288 (Abgasnorm 6) ausgestattet ist, wegen der Abgasmanipulationen zahlen. Der geschädigte Verbraucher erwarb das Fahrzeug aufgrund einer verbindlichen Bestellung vom 10. Januar 2017 bei einem Autohaus in Arnsberg zu einem Kaufpreis von 32.950 Euro. Die Laufleistung des Fahrzeugs betrug damals 16.872 Kilometer. Der Streitwert für das Verfahren wurde auf 23.065 Euro festgesetzt, und die Volkswagen AG musste die Kosten des Rechtsstreits tragen.
„Die Motorsteuerungssoftware des Fahrzeugs ist so programmiert, dass sie erkennt, wenn der sogenannte PRECON und im Anschluss daran der Neue Europäische Fahrzyklus (NEFZ) durchfahren werden. Unstreitig wird das Emissionskontrollsystem in diesem Fall dahingehend beeinflusst, dass der Regenerationszyklus des NOx-Speicherkatalysators verändert wird. Im normalen Fahrtbetrieb erfolgt eine Regeneration, wenn er entweder eine bestimmte Beladungsgrenze erreicht oder das Fahrzeug eine bestimmte Strecke gefahren ist. Davon abweichend wird er im Prüfzyklus am Ende des PRECON, mithin vor Beginn des NEFZ, regeneriert und die beladungsabhängige Regeneration wird für die Dauer des NEFZ deaktiviert“, heißt es in dem Freiburger Urteil.
Oder anders gesagt: Im normalen Fahrbetrieb sind in der Motorsteuerungssoftware zwei Ereignisse definiert, die ein Freibrennen des Katalysators veranlassen: die Beladung, also, wenn er vereinfacht ausgedrückt „voll“ ist, und eine bestimmte Fahrtstrecke. Abhängig davon, welches Ereignis früher eintritt, erfolgt ein Freibrennen. Die Funktionsweise des NOx-Speicherkatalysators wird bei Erkennen des PRECON und des NEFZ in zwei Punkten verändert. „Es ist ein zusätzliches Freibrennen zum Ende des PRECON-Zyklus vorgesehen, wobei das beladungsabhängige Freibrennen deaktiviert wird. Es verbleibt lediglich das streckenabhängige. Es ist offenkundig, dass jeder Vorgang des Freibrennens zu punktuell höheren Abgasemissionen führt und es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Daraus resultiere eindeutig die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung. Durch das Inverkehrbringen der mit dieser Manipulationssoftware ausgestatteten Fahrzeuge habe die Volkswagen AG die klägerische Partei auch geschädigt. Der Schaden bestehe hier bereits in der Eingehung eines wirtschaftlich nachteiligen und so von der klägerischen Partei nicht gewollten Kaufvertrags. Dr. Hartung nennt ein weiteres schlagkräftiges Argument: „Ein Fahrzeug, das mit einer Software ausgestattet ist, die in ein amtliches Prüfverfahren manipulierend eingreift, wird als mangelbehaftet im Rechtsverkehr angesehen. In diesem Zusammenhang spielt eine entscheidende Rolle, dass der Inhalt der Software unbekannt und auch nicht offengelegt ist. Sie ist mithin für den Fahrzeugeigentümer faktisch nicht überprüfbar.“
Insofern gilt laut Dieselexperten Dr. Gerrit W. Hartung, dass dieses Urteil ein weiteres Beispiel dafür ist, dass Dieselgate 2.0 weiterhin erst in den Startlöchern steht. „Beim aktuellen Dieselgate 2.0 sprechen wir von vielen weiteren Millionen Fahrzeugen. VW-Motoren mit dem Kürzel EA288 finden sich in zahlreichen Baureihen aller Marken des Volkswagen-Konzerns. Die Dieselmotoren sind nahezu in jedem Dieselfahrzeug als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit dem Jahr 2015 flächendeckend verbaut worden. Der Schaden geht in die Milliarden und kann die Ausmaße, die wir vom ersten Skandalmotor EA189 kennen, noch weit in den Schatten stellen“, sagt der Rechtsanwalt. Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die sehr vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind.
Derzeit versucht die Volkswagen AG übrigens, Verbraucherschutzanwälte in einer Werbekampagne schlecht zu machen und betroffene Kunden beziehungsweise Geschädigte mit dem Motor des Typs EA288 von Klagen im Dieselabgasskandal abzuhalten. Dabei spielt offensichtlich die Angst mit, dass sich Dieselgate 2.0 zu einer riesigen Welle im Sinne der geschädigten Verbraucher aufbauen kann.