Urteil des LG Mönchengladbach: „bet365“ muss Spieler Verluste erstatten!

Das Landgericht Mönchengladbach hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Verluste aus Online-Sportwetten, die bei einem nicht lizenzierten Anbieter wie "bet365" erlitten wurden, zur Rückzahlung verpflichten. Dieses Urteil betont die Relevanz des Glücksspielstaatsvertrags und stärkt die Rechte der Verbraucher, die bei nicht zugelassenen Anbietern finanzielle Einbußen erlitten haben.

Urteil des LG Mönchengladbach: „bet365“ muss Spieler Verluste erstatten!

Das Landgericht Mönchengladbach (Az. 12 O 297/23) hat entschieden, dass ein Verbraucher die Verluste aus Online-Sportwetten, die er auf der Plattform „bet365“ gemacht hat, zurückfordern kann. Der Kläger argumentierte, dass das Angebot der Beklagten ohne die gemäß deutschem Glücksspielrecht erforderliche Lizenz erfolgt sei und somit gegen § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) verstoßen habe. Das Gericht entschied zugunsten des Klägers und verurteilte die Beklagte zur Rückzahlung von 28.482 Euro.

Die Beklagte, Hillside (Sports) ENC, ein auf Malta ansässiges Unternehmen, betrieb die Plattform „bet365“ in Deutschland, auf der Sportwetten sowie andere Glücksspiele angeboten wurden. Obwohl sie über eine Lizenz aus Malta verfügte, hatte sie bis zum 9. Oktober 2020 keine Genehmigung nach deutschem Glücksspielrecht für das Veranstalten von Glücksspielen. Der Kläger beteiligte sich zwischen November 2018 und Juli 2020 an Sportwetten auf der Plattform und erlitt dabei Verluste in Höhe von 28.482 Euro. Nachdem ein Versuch, den Betrag zurückzufordern, erfolglos blieb, entschloss sich der Kläger, Klage einzureichen.

„Das Gericht stellte fest, dass die Beklagte gegen § 4 Abs. 4 GlüStV verstoßen hat, indem sie ohne die erforderliche Genehmigung öffentlich im Internet Glücksspiele anbot. Es erkannte diese Regelung als Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB an, da sie darauf abzielt, den Einzelnen vor Spielsucht, Manipulationen und unseriösen Angeboten zu schützen. Aufgrund des Verstoßes gegen diese Norm erklärte das Gericht die zugrunde liegenden Glücksspielverträge gemäß § 134 BGB für nichtig“, erläutert der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei ist auf den Bereich Anleger- und Verbraucherschutz spezialisiert und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auch auf die Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Verbraucher gegen Online-Casinos und Online-Sportwettenanbieter fokussiert. Dr. Hartung hat das erfolgreiche Urteil vor dem Landgericht Mönchengladbach erstritten.

Das Gericht stellte fest, dass nach Unionsrecht keine Verpflichtung besteht, Glücksspiel-Lizenzen aus anderen EU-Mitgliedstaaten anzuerkennen. Es hob hervor, dass die Beklagte ihre Aktivitäten gezielt auf den deutschen Markt ausgerichtet hatte, ohne jedoch die erforderlichen Vorgaben des deutschen Glücksspielrechts zu erfüllen. Eine Genehmigung der maltesischen Behörden sei für den deutschen Markt unzureichend. Auch ein möglicher Antrag auf eine deutsche Lizenz ändere nichts an der Nichtigkeit der abgeschlossenen Verträge, solange eine solche Lizenz nicht erteilt wurde.

Das Urteil unterstreicht die besonderen Rechte der Verbraucher und stellt klar, dass Spieler sich auf die vermeintliche Seriosität der Plattform verlassen dürfen, ohne die rechtliche Zulässigkeit des Angebots eigenständig überprüfen zu müssen. „Der Kläger war zu keinem Zeitpunkt über das Fehlen der Lizenz informiert und konnte sich daher auf seine Rechte als Verbraucher berufen. Darüber hinaus wies das Gericht die Einrede der Verjährung zurück. Es entschied, dass der Anspruch des Klägers gemäß § 852 BGB auch über die reguläre Verjährungsfrist hinaus Bestand hat, da die Beklagte durch ihre rechtswidrige Handlung einen Vorteil erlangt hat. Dieser Anspruch auf Herausgabe verjährt erst nach zehn Jahren“, erklärt der Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung.

Das Urteil stärkt die Rechte von Verbrauchern, die durch illegale Online-Glücksspiele Verluste erleiden. Es verdeutlicht, dass Glücksspielanbieter ohne die erforderliche deutsche Lizenz nicht nur gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, sondern auch mit Rückforderungsansprüchen rechnen müssen. Für Anbieter wie „bet365“ zeigt das Urteil die Notwendigkeit auf, nationale Vorschriften einzuhalten, um rechtliche Risiken zu vermeiden.