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Abgasskandal: Händler muss Porsche Cayenne Euro 5 wegen unzulässiger Abschalteinrichtung zurücknehmen

LG Koblenz 12 O 119/18

Abgasskandal: Händler muss Porsche Cayenne Euro 5 wegen unzulässiger Abschalteinrichtung zurücknehmen

Für einen Paukenschlag im Abgasskandal hat das Landgericht Koblenz gesorgt. Es entschied mit Urteil vom 10. Juli 2019, dass ein Händler einen Porsche Cayenne Diesel zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: 12 O 119/18).

Das Bemerkenswerte an dem Urteil: Es handelt sich um einen Porsche Cayenne mit der Schadstoffklasse Euro 5, für den es keinen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt gab. Das KBA hatte bisher nur den Cayenne mit der Abgasnorm Euro 6 wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen.

Der Kläger hatte den Porsche Cayenne Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 im Dezember 2015 als Gebrauchtwagen gekauft. Etwa zwei Jahre später erklärte er den Rücktritt vom Kaufvertrag, weil in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet werde.

Unstrittig kommt in dem Porsche Cayenne ein sog. Thermofenster zum Einsatz, das dafür sorgt, dass die Abgasrückführung in bestimmten Temperaturbereichen reduziert wird und dementsprechend mehr Schadstoffe ausgestoßen werden. Porsche hält das Thermofenster für zulässig, da es notwendig sei, um den Motor vor Schäden zu schützen.

Das LG Koblenz kam jedoch zu einer anderen Auffassung. Bei dem Thermofenster handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung. Abschalteinrichtungen seien nur in Ausnahmefällen zulässig. Eine solche Ausnahme liege allerdings nicht vor, da das Thermofenster nicht notwendig sei, um den Motor vor Beschädigungen zu schützen, da auch andere technische Lösungen möglich seien. Zudem könne eine Abschalteinrichtung, die fast ununterbrochen arbeite, nicht als Ausnahme angesehen werden. Das Thermofenster stelle daher eine unzulässige Abschalteinrichtung und damit einen Sachmangel dar, so das LG Koblenz. Der Kläger habe das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten.

„Das Urteil zeigt, dass nicht notwendigerweise ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes vorliegen muss, um Schadensersatzansprüche gegen die Autohersteller im Abgasskandal durchzusetzen. Verschiedene Gerichte haben die Thermofenster bei der Abgasreinigung inzwischen als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft und den Käufern Schadensersatz zugesprochen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Thermofenster hat z.B. auch Mercedes bei der Abgasreinigung eingesetzt. Auch hier können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden – unabhängig von einem Rückruf des KBA. Entsprechende Urteile liegen vor. So hat Rechtsanwalt Dr. Hartung bei einem Mercedes C 220 d T Schadensersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung durchgesetzt. Auch hier lag kein Rückruf durch das KBA vor.