Schadensersatz Mercedes ML 350 Blue TEC

LG Itzehoe 6 O 101/19, Urteil vom 09.08.2019

Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat für den Käufer eines Mercedes ML 350 Blue TEC, Baujahr 2015, mit der Abgasnorm Euro 6b die Rückabwicklung des Kaufvertrags durchgesetzt. Bei dem Modell wird ein sog. Thermofenster verwendet, das dafür sorgt, dass die Abgasreinigung in bestimmten Temperaturbereichen reduziert wird.

Das Gericht wertete das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung. Der Kaufvertag sei daher rückabzuwickeln. Der Händler muss den Mercedes ML 350 zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Der Kläger muss sich die gefahrenen rund 40.300 Kilometer eine Nutzungsentschädigung von rund 6400 Euro anrechnen lassen. Unterm Strich erhält er rund 37.600 Euro. Gekauft hatte er den Mercedes als Gebrauchtwagen für ca. 44.000 Euro.

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