VW muss Skoda Yeti zurücknehmen

LG Arnsberg I-2 O 744/18, Urteil vom 08.08.2019

Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung hat im Abgasskandal Schadensersatz für die Käuferin eines Skoda Yeti Ambition 2.0 TDI durchgesetzt. VW habe die Klägerin vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, entschied das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 8. August 2019.

Die Klägerin kann das Fahrzeug nun zurückgeben und VW muss ihr den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten (Az.: I-2 O 744/18). Die Klägerin hatte den Skoda gebraucht für 24.300 Euro gekauft und fuhr rund 130.000 Kilometer mit ihm. Nun kann sie ihn zurückgeben und VW muss den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von knapp 12.700 Euro für die gefahrenen Kilometer  erstatten. Die Klägerin erhält noch rund 11.600 Euro plus Zinsen.