Schadensersatz beim Audi A3
LG Freiburg 6 O 353/18, Urteil vom 15.07.2019
Der Kläger hatte einen vom Abgasskandal betroffenen Audi A3 Sportback 2.0 TDI im Jahr 2014 gebraucht gekauft. Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung hat die Rückabwicklung des Kaufvertrags für ihn durchgesetzt. Das LG Freiburg entschied, dass Volkswagen den Audi A3 zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss, da der Autobauer den Käufer durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe.
Der Kläger hatte den A3 gebraucht für 23.750 Euro gekauft. Die Laufleistung betrug zu dem Zeitpunkt 22.000 km. Der Kläger fuhr mit demPkw rund 104.200 km. VW muss nun den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 10.860 Euro für die gefahrenen Kilometer ersetzen. Unterm Strich erhält der Kläger knapp 12.900 Euro plus Zinsen.