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Neue Kanzlei: „Unser Thema ist der Schadensersatz“

Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH hat sich konsequent auf Anleger- und Verbraucherschutzthemen mit dem Schwerpunkt Dieselskandal spezialisiert. Der bekannte Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung betreut setzt die Ansprüche von Geschädigten durch.

Neue Kanzlei: „Unser Thema ist der Schadensersatz“

Dr. Gerrit W. Hartung ist in Mönchengladbach kein Unbekannter. Der Rechtsanwalt stammt aus einer bekannten Juristenfamilie – Vater Dr. Wolfgang Hartung ist Gründer der bekannten Anwaltskanzlei Gerats, Hartung & Partner, Bruder Dr. Klaus Joachim Hartung inzwischen Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe –, war viele Jahre in der Familienkanzlei und bei einer anderen bekannten Mönchengladbacher Sozietät tätig – und ist jetzt den nächsten Schritt gegangen: Vor wenigen Monaten ging die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH an den Start.

Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft ist nicht nur die erste Kanzlei in Mönchengladbach, die in der Rechtsform der GmbH geführt wird. Sondern auch die einzige in der ganzen Region, die sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen befasst und sich auf die Beratung von Betroffenen des Dieselskandals spezialisiert hat. „Wir haben uns vor der Gründung lange mit der Frage befasst, wie wir die neue Kanzlei organisieren können. Da wir uns als Rechtsunternehmer verstehen, lag die GmbH aus vielen Gründen nahe. Zudem haben wir die sogenannte Legal Technology, also die Abwicklung juristischer Arbeitsprozesse über spezielle Software, als Basis unserer Tätigkeit gewählt. Da passt es, auch eine typisch unternehmerische Rechtsform zu nutzen“, betont Dr. Gerrit W. Hartung.

Freilich bedeutet das nicht, dass es sich bei der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH um eine anonyme Legal-Tech-Plattform handelt. Als reine Anleger- und Verbraucherschutzkanzlei setzen Gerrit W. Hartung und seine Anwaltskollegen auf die juristische Aufarbeitung von Schadensphänomenen mit individuellem Engagement und konsequenter Ansprechbarkeit zur höchsten Mandantenzufriedenheit. „Unser Thema ist Schadensersatz – überall dort, wo Betroffene darum kämpfen müssen!“, stellt der Rechtsanwalt heraus.

Dabei steht die Prämisse „Erst prüfen, dann zahlen“ im Vordergrund: „Unser Service basiert stets auf einem kostenfreien Erstgespräch zur Entscheidungshilfe, bevor wir ebenso kostenfrei und unverbindlich vorhandene Rechtsschutzversicherungen abfragen, unseren Mandanten lukrative Vorschläge für koordiniertes Vorgehen machen oder die Inanspruchnahme von Prozesskostenfinanzierungen empfehlen und ausarbeiten“, sagt Hartung.

Derzeit betreut die Kanzlei weit mehr als 1000 Inhaber von Dieselfahrzeugen deutschlandweit und ist erfolgreich an nahezu allen deutschen Landgerichten mit Klagen gegen die Hersteller aus Betrugshaftung sowie mit Klagen gegen Händler aus kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen und gegen finanzierende Banken unter Zuhilfenahme des sogenannten Widerrufsjokers tätig. Dr. Gerrit W. Hartung gehört in der Region zu den ersten Rechtsanwälten überhaupt, die sich mit der für den Mandanten finanziell lukrativen Rückgabe von Fahrzeugen mit Betrugssoftware beschäftigen.

Der Hintergrund: Millionen Autos sind weltweit vom Diesel-Abgasskandal betroffen. Im Rahmen von Rückrufaktionen wollen die Hersteller mit Teiletausch und Software erreichen, dass die Fahrzeuge weniger Schadstoffe ausstoßen. Hartung selbst ist davon aber nicht überzeugt: „Selbst wenn das gelingt – heute kann niemand sagen, ob und wie sich diese Maßnahmen auf Leistung und vor allem Lebensdauer der betroffenen Maschinen auswirken. Aus meiner Sicht wird der Mangel nicht abgestellt, sondern durch mehrere neue Mängel ersetzt. Pkw-Besitzer sollten ihren Wagen jetzt zurückgeben, wenn begründeter Verdacht besteht, dass Mängel nicht abgestellt werden können oder durch die Rückrufaktion überhaupt erst auch noch zusätzlich entstehen.“

Weitere Schwerpunkte der Rechtsanwaltsgesellschaft sind die Durchsetzung von Verbraucheransprüchen gegen Versicherungen – insbesondere auch Lebensversicherungen und Rechtsschutzversicherungen –, der Widerruf ungünstiger Darlehensverträge und auch die Abwicklung von Prozesskostenfinanzierungen. Ebenso vertreten die Rechtsanwälte Geschädigte von Kapitalanlage- und Insolvenzbetrug im Sinne der Schadensminimierung.