Porsche und der Abgasskandal: Finanzielle Ansprüche gerichtlich durchsetzen
Spätestens seit den Rückrufen durch das Kraftfahrt-Bundesamt beschäftigen Schadensersatzklagen gegen Porsche und Audi als Motorenhersteller im Abgasskandal regelmäßig die Gerichte. Cayenne, Macan und Co. lassen sich gegen eine hohe Entschädigung zurückgeben.
Lange Zeit sah es so aus, als seien vorrangig Fahrzeuge der Mittelklasse vom Diesel-Abgasskandal betroffen. Aber mehr und mehr kommt ans Tageslicht, dass auch in der automobilen Ober- und Premiumklasse mit illegaler Manipulations-Software gearbeitet werden. Wesentliches Beispiel dafür ist Porsche. Der Abgasskandal hat den Sportwagenbauer mit großer Wucht getroffen. Als Konsequenz verzichtet die Volkswagentochter demnächst auf Fahrzeuge mit Dieselmotoren.
„Das ändert aber derzeit nichts daran, dass Porsche massiv mit den Folgen des Abgasskandals zu kämpfen hat. Dass bei Porsche bzw. Audi unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet wurden, dürfte spätestens nach Rückrufen durch das Kraftfahrt-Bundesamt klar sein. Zuletzt hatte die Behörde im Mai 2018 den verpflichtenden Rückruf für insgesamt rund 60.000 Porsche Cayenne mit dem 4,2 Liter V8 TDI vom Motortyp EA898 und Porsche Macan mit dem 3,0 Liter V6 TDI vom Motortyp EA897 angeordnet“, klärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung auf. Er gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und beschäftigt sich in seiner Kanzlei ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen. Hartung vertritt Geschädigte im Abgasskandal über alle Instanzen in der ganzen Bundesrepublik hinweg.
Spätestens seit diesen Rückrufen durch das Kraftfahrt-Bundesamt beschäftigen Schadensersatzklagen gegen Porsche und Audi als Motorenhersteller regelmäßig die Gerichte. Inzwischen liegen bereits zahlreiche Gerichtsurteile vor, die Porsche bzw. Audi aufgrund der Abgasmanipulationen in der Schadensersatzpflicht sehen – zum Teil erstritten von Rechtsanwalt Dr. Hartung.
Unter anderem hat er Schadensersatz bei einem Porsche Cayenne S Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 durchgesetzt. Das Landgericht Flensburg sah es als erwiesen an, dass die Abgaswerte bei dem Porsche Cayenne manipuliert wurden (LG Flensburg, 4 O 25/19 – Urteil vom 10.10.2019). Als Herstellerin des Motors sei die Audi AG daher verpflichtet, das Fahrzeug zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu erstatten, entschied das Gericht. Die finanzielle Kompensation ist dementsprechend hoch: Der Kläger hatte den Porsche Cayenne für ca.115.800 Euro gekauft und durch das Urteil Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen rund 80.000 Kilometer. Unterm Strich erhielt er rund 84.700 Euro plus Zinsen.
Auch das Landgericht Siegen hat ein verbraucherfreundliches Urteil im Porsche-Abgasskandal gefällt (LG Siegen, 5 O 136/19 – Urteil vom 18.02.2020) und die Porsche AG zur Rücknahme eines gebraucht gekaufte Porsche Macan S verurteilt. Die Klägerin erhält für den Wagen mit etwa 35.000 Kilometer Laufleistung rund 40.000 Euro zuzüglich Zinsen und außergerichtliche Anwaltsgebühren, sodass fast der eigentliche Kaufpreis erstritten werden konnte.
Nach einem Urteil des Landgerichts Kleve kann eine Klägerin auch ihren Porsche Cayenne 3,0 l TDI mit der Abgasnorm Euro 6 an das Autohaus zurückgeben (LG Kleve, 2 O 142/18 – Urteil vom 8.01.2020). Der Händler muss den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Die Richter schoben auch der sogenannten „Nacherfüllung“ einen Riegel vor: Ein Software-Update sei nicht geeignet, um den Mangel vollständig zu beseitigen, und die Nachlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs sei nicht möglich, da alle vergleichbaren Porsche Cayenne von dem Rückruf aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung und damit von dem Mangel betroffen seien. „Das zeigt einmal mehr, dass sich der Klageweg lohnt und sich Geschädigte nicht mit einem Software-Update zufriedengeben sollten“, kommentiert der Rechtsanwalt.
Zudem weist Dr. Hartung zu Recht darauf hin, dass eine Entscheidung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) folgen wird. Dieser soll jetzt die Definition der „Unzulässigen Abschaltvorrichtung“ klären. „Diese Entscheidung wäre absolut rechtsprägend und würde vieles einfacher und planbarer machen. Geschädigte im Diesel-Abgasskandal könnten dann bei der Beurteilung der Manipulations-Software auf dieses Urteil bauen. Die Definition wäre ein weiterer großer Schritt hin zu einem generellen verbraucherfreundlichen Verhalten, weil dann schlussendlich geklärt wäre, ob die Abschaltvorrichtungen zulässig sind oder eben nicht.“